Bedingungen:
2 Handangeln oder 1 Spinnrute erlaubt.
Angelzeit von 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang.
Die Fischwaid auf Raubfisch ist vom 15.02. bis 01.06 verboten. Bis zum Ende 01.06. dürfen weder Spinnköder noch Köderfische, Fischfetzen oder sonstige Raubfischköder benutzt werden.
Es dürfen von folgenden Fischarten höchstens 2 maßige Exemplare entnommen werden: Aal (50cm), Äsche (30cm), Forelle 30cm), Hecht (50cm), Karpfen (35cm), Schleie (25cm), Zander (50cm).
Die Maße in Klammern entsprechen dem jeweiligen Mindestmaß. Andere Fischarten sind unbeschränkt.
Alle anderen Fische bitte spätestens nach Beenden des Fischens in die Statistik eintragen.
Untermaßige und über dem Limit liegende Fische sind sofort schonend zurückzusetzen.
Sonstige Bestimmungen sind dem Angelschein zu entnehmen.