Obere Sieg – von Hindenburgbrücke bis Fußgängerbrücke Eintracht Stummesloch
Bedingungen:
Es dürfen von folgenden Fischarten höchstens 2 maßige Exemplare entnommen werden:
Aal (50cm), Forelle (30cm), Hecht (50cm), Karpfen (35cm), Schleie (25cm). Die Maße in Klammern entsprechen dem jeweiligen Mindestmaß. Äsche ist ganzjährig geschützt! Andere Fischarten sind unbeschränkt.
Alle Fische spätestens nach Beenden des Fischens in die Statistik eintragen. Bitte Statistik an der Ausgabestelle zurückgeben oder an die Vereinsadresse schicken. Danke!
Untermaßige und über dem Limit liegenden Fische sind sofort schonend zurückzusetzen (bitte Fische nur mit nassen Händen berühren!). Erscheint das Zurücksetzen aufgrund von Verletzungen unzweckmäßig, ist der Fisch zu zerschneiden und zu vergraben.
Sofern nicht anders angegeben, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Landes NRW.
Sonstige Bestimmungen sind dem Angelschein zu entnehmen.