Bedingungen:
2 Handangeln, davon nur 1 Raubfischangel; Friedfischangel mit nur 1 Haken; weitere Fangeräte sind verboten
In der Raubfischschonzeit Verbot von Raubfischködern (bis einschl. 15.06. Hecht- und Zanderschonzeit)
Angeln mit lebendem Köderfisch ist verboten
Anfüttern Verboten (außer Maden und Würmer)
Fangbegrenzungen:
täglich max. 4 Edelfische, jedoch nur – 1 Hecht, – 1 Zander, -1 Karpfen, -1 Sterlet, -4 Forellen oder 4 Schleien. Gefangene Fische dürfen nicht gehältert werden.
Mindestmaße:
Bach- und Regenbogenforelle 25cm, Schleie 25cm, Aal 50cm, Karpfen 35cm, Zander 50cm, Hecht 50cm, Sterlet 60cm
Sonstige Bestimmungen sind dem Angelschein zu entnehmen.