Bedingungen:
Der Fang ist begrenzt auf drei Edelfische, andere Fische sind unbegrenzt.
Zum Angeln darf eine Rute nur mit Kunstköder ohne Drilling eingesetzt werden. (Naturköder sind erlaubt bis Hakengröße 3-4)
Maßgebend für das Angeln, die Schonzeiten und die Mindestmaße ist das aktuelle Landesfischereigesetz von NRW gültig.
Den mit Kontrollausweisen versehenen Kontrollpersonen, sowie der Polizei sind auf Aufforderung die Angelpapiere und der Fang vorzuzeigen. Verstöße gegen die bestehenden Bestimmungen machen den Erlaubnisschein ungültig und berechtigen zur Einziehung der benutzten Fanggeräte und der gefangenen Fische, sowie zur strafrechtlichen Verfolgung. Der ASV Gosenbach haftet nicht für Unfälle, Sachschäden und Diebstahl.
Sonstige Bestimmungen sind dem Angelschein zu entnehmen.