Ahauser Stausee

Ruhrverband, Forsten und Ökologie

Bedingungen:

1 Handangel (nur Spinn- und Fliegenfischen)

  1. Es ist verboten:
    a) die Ausübung der Angelfischerei von 1 Stunde nach Sonnenuntergang bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang;
    b) das Fischen mit Naturködern und Teig sowie deren Imitate wie künstliche Würmer, Maden usw.; (gestattet sind aktiv geführte Kunstköder wie Blinker, Spinner, Wobbler oder Gummifische sowie das Fliegenfischen)
    c) chemisch präparierte Köder sowie sonstige Köder, die den Trinkwassersee beeinträchtigen können, sowie anfüttern
    d) das Fischen mit Hegenen
    e) an einem Tag mehr als 2 Forellen zu fangen;
    f) gefangene Fische zu verkaufen oder gegen Sachwerte zu tauschen;
    g) Fischabfälle im See zu entsorgen;
    h) auf den Uferstreifen zu lagern, grillen, zelten oder Feuer zu unterhalten;
    i) den See mit Booten zu befahren
  2. Zum Zwecke der Fischereiausübung dürfen nicht betreten werden:
    a) mit Pflaster oder Steinschüttungen befestigte Uferstrecken;
    b) die Kraftwerksanlagen, die Bahnanlagen, der Staudamm und beide Ufer 50 m talaufwärts

Zum Zwecke der Fischereiausübung dürfen nicht betreten werden:
Stellen an befestigten Uferwegen, deren Pflaster oder Steinschüttungen insbesondere durch fehlende oder aus dem Verbund gelockerte Steine beschädigt sind.
Die Kraftwerksanlagen, Bahnanlagen, Sperrdamm und beide Ufer 50m talaufwärts Sonstige Bestimmungen sind dem Angelschein zu entnehmen.

Preise

15,00 €

Tagesschein

105,00 €

Jahresschein

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