Bedingungen:
- 1 Handangel erlaubt
- Angelstrecke auf der Rückseite des Erlaubnisscheins abgebildet
- Lagern, Grillen, Feuer, Zelten verboten
- höchstens 3 Forellen pro Angeltag, gefangene Fische dürfen nicht verkauft werden
- Erlaubnisschein berechtigt nicht zum Befahren der für den Anliegerverkehr freigegebenen Wege
Angelzeit von 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang
Eisangelverbot!
Verbot mit Fischen von Naturködern
Mindestmaß für Forellen 25cm, Äschen 30cm
Zum Zwecke der Fischereiausübung dürfen nicht betreten werden:
Stellen an befestigten Uferwegen, deren Pflaster oder Steinschüttungen insbesondere durch fehlende oder aus dem Verbund gelockerte Steine beschädigt sind.
Die Kraftwerksanlagen, Bahnanlagen, Sperrdamm und beide Ufer 50m talaufwärts Sonstige Bestimmungen sind dem Angelschein zu entnehmen.