Lister Trinkwassertalsperre

Ruhrtalsperrenverband

Bedingungen:

  • 2 Angeln + 1 Köderfischsenke 1 x 1m erlaubt
  • Angelstrecke auf der Rückseite des Erlaubnisscheins abgebildet
  • Lagern, Grillen, Feuer, Zelten verboten
  • Boote außerhalb der ausgewiesenen Liegeplätze lagern verboten
  • Verbot des Angelns mit Blinkern, Spinnern und Systemen ohne Stahl- oder Kevlarvorfächer
  • höchstens 3 Forellen pro Angeltag, gefangene Fische dürfen nicht verkauft werden
  • Erlaubnisschein berechtigt nicht zum Befahren der für den Anliegerverkehr freigegebenen Wege

mit Booten sind folgende Abstände einzuhalten:
– von Wasserbauwerken 50m
– Anlegestellen und Uferflächen 25m
– Bojenketten 10m

Angelzeit von 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang
in der Zeit vom 1.6. – 30.9. ist das Nachtangeln erlaubt.

Eisangelverbot und Verbot des Angelns vom Boot bei Eisbildung auf er Talsperre
Verbot des Angelns an Badeplätzen im Umkreis von 50m auf der Wasserfläche vom 01.05. bis 01.10.

Schonzeit für Hecht vom 15.02. – 30.04.

Schonzeit für Zander vom 01.04. – 31.05.

Zum Zwecke der Fischereiausübung dürfen nicht betreten werden:

Stellen an befestigten Uferwegen, deren Pflaster oder Steinschüttungen insbesondere durch fehlende oder aus dem Verbund gelockerte Steine beschädigt sind.
Bootsstege und Segelboothäfen mit den dazugehörigen abgegrenzten Uferflächen
die zum Rasten, Zelten oder Baden kenntlich gemachten Stellen

  • die Kalberschnacker Brücke
  • die Sperrmauer
  • die Uferflächen und Anlagen am ostwärtigen Ufer auf einer Länge von 2100m und
  • am westlichen Ufer auf einer Länge von 3000m oberhalb der Sperrmauer.

Sonstige Bestimmungen sind dem Angelschein zu entnehmen.

Preise

75,00 €

Jahrsschein