Sieg bei Wissen – von der Fußgängerbrücke zum Stadion Wissen flußaufwärts bis zur Kleehahnbrücke in Siegental!! Jeweils 30m vor und nach Bacheinmündungen ist das Angeln nicht gestattet
Ganzjährig geöffnet
Angelzeit: 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang
Bedingungen:
Fangstrecke
Die Fangstrecke geht von der Fussgängerbrücke Kleehahn flussabwärts bis Stadionbrücke Wissen.
Die Fangstrecke geht von der Landesgrenze Rheinland-Pfalz flussabwärts bis Brücke Brachbach.
Jeweils 30m vor und nach allen Bacheinmündungen ist das Angeln nicht gestattet. In Fischaufstiegen ist das Angeln ebenfalls nicht gestattet. Es gelten die jeweils gültigen Fischereigesetze des Landes Rheinland-Pfalz.
Der Fischereierlaubnisschein ist ohne Jahresfischereischein ungültig und kann nicht übertragen werden. Der Fischereierlaubnisschein ist nach dem Angeln im Briefkasten am Vereinsweiher einzuwerfen oder bei den Ausgabestellen abzugeben.
Der Polizei und den mit Ausweis ausgestatteten Kontrolleuren sind nach Aufforderung die Angelpapiere, Fang und Gerät vorzuzeigen. Bei Verstößen wird der Fischereierlaubnisschein ungültig und kann eingezogen werden. Der ASV-Wissen haftet nicht für Ersatzansprüche, Verletzungen, Unglücksfälle, Sachschäden oder dergleichen.
Fangbegrenzung, Schonzeiten und Mindestmasse
Die tägliche Fangbegrenzung ist auf 2 Edelfische oder 5 Weissfische (Barbe, Nase, Rotfeder/Rotauge, Brasse und Döbel), jedoch nur 1 Karpfen oder 1 Schleie täglich begrenzt. Bei Erreichen der Fangmenge von Edelfischen ist das Angeln einzustellen. Jeder Fang ist in die Liste mit einem Strich einzutragen.
Fischfang mit zwei Handangeln mit je einem Haken auszuüben. Beim Spinn- und Fliegenfischen ist nur eine Rute gestattet. Spinn- und Fliegenfischen ist vom 16.03–15.10 erlaubt. Untersagt ist das Spinnfischen vom 15.04–31.05. Beim Angeln mit Kunstködern sind grundsätzlich Einzelhaken zu verwenden. Angelzeit ist von 1 Std. vor Sonnenaufgang bis Mitternacht.
Mindestmaße:
Hecht 60cm, Forelle 25cm, Äsche 30cm, Karpfen 35cm, Rotauge/Rotfeder 18cm, Schleie 25cm, Barbe 35cm, Zander 45cm, Brachsen, 25cm, Döbel 18cm
– Untermaßige Fische sind sofort zurückzusetzen. Gefangene maßige Fische sind zu entnehmen, sofern sie sich nicht in der Schonzeit befinden.
Schonzeiten:
Hecht 01.01.-01.06., Forelle 15.10.-15.03., Äsche ganzjährig geschont, Karpfen 01.06.-31.07., Rotauge 15.04.-31.05., Schleie 01.06.- 31.07., Barbe 01.05.-15.06.
– Die Tagesscheine sind nach Beendigung des Angelns in den Rückgabekasten an der Sportfischerhütte einzuwerfen! Bei Nichtbeachtung wird eine Angelerlaubnissperre für die Gewässerstrecke des Angelsportvereins Wissen e.V. verhängt!
Sonstige Bestimmungen sind dem Angelschein zu entnehmen.
