Hammerweiher

Sportfischerverein Dietzhölztal e.V.

Laaspher Str. 32
35716 Dietzhölztal
Angelscheine bei uns im Laden!

Tageserlaubnisschein
Jugend-Tageserlaubnisschein
die Erlaubnis erteilt, den Fischfang mit höchstens zwei Handangeln
vom Lande aus am (Datum) am Hammerweiher in der Gemarkung Dietzhölztal auszuüben.

Voraussetzung für die Erlaubnis ist die Anerkennung und Einhaltung der nachfolgenden abgedruckten Bedingungen. Beim Verlassen des Gewässers wird der Tagesschein ungültig!

Bedingungen für den Hammerweiher
1. Der Erlaubnisschein ist nur gültig an dem Tag, auf den er ausgestellt ist und in Verbindung mit einem gültigen Jahresfischereischein für den Inhaber persönlich. Andere Personen dürfen sich am Angeln nicht beteiligen.
2. Die Ausübung der Fischerei hat in waidgerechter Art und Weise vom Lande aus zu erfolgen. Benutzt werden dürfen zwei Handangeln. Das Angeln ist von 06.00 Uhr bis 24.00 Uhr erlaubt. Anfüttern ist nicht erlaubt. Köderfische dürfen nicht gesenkt werden. Das Benutzen von Drillingen ist verboten, außer beim Angeln mit Blinker und Wobbler. Hierbei muss ein Stahlvorfach verwendet werden, genauso wie beim Angeln mit Gummifisch.

3. Fangbegrenzung :
Es dürfen nicht mehr als 3 Forellen/Saiblinge (Jugendangler nur 2 Forellen/Saiblinge), 2 Schleien, 1 Aal, 1 Karpfen oder 1 Zander oder 1 Stör entnommen werden. Für die sibirischen Störe gilt: Nur zwischen 60 und 80 cm dürfen Störe mitgenommen werden. Alle anderen müssen zurückgesetzt werden. Alle Karpfen über 10 Pfund müssen ebenfalls zurückgesetzt werden.

Alle Hechte müssen zurückgesetzt werden. Es gilt ein absolutes Mitnahmeverbot für Hechte. Nach dem Fang der dritten Forelle/Saibling (der zweiten 2 Forelle/Saibling bei Jugendlichen) ist das Angeln unverzüglich einzustellen. Die erzielte Beute darf nicht verkauft oder getauscht werden.

Mindestmaße/ Es gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße der HFischV in der jeweilsgültigen Fassung.

Schonzeiten: In der Zeit vom 01.02. bis 31.05. ist das Angeln mit Kunstköder verboten, ebenso das Angeln mit Köderfisch oder Köderfischfetzen.

Untermassige Fische sind- soweit lebensfähig- unverzüglich und schonend in das Gewässer zurückzusetzen. Das Verwenden von Setzkeschern nach den Vorgaben der HFischV ist gestattet.

4. Der Polizei- und Forstbehörde sowie den Kontrollberechtigten des Vereins, die sich als solche ausweisen, sind auf Verlangen die Erlaubnisscheine, Fanggeräte, Behältnisse und Beute vorzuzeigen. Die Kontrollberechtigten sind befugt, Taschenkontrollen durchzuführen. Den Anordnungen der Kontrollberechtigten ist Folge zu leisten.

5. Abfälle, leere Flaschen usw. dürfen nicht ins Gewässer geworfen werden oder am Ufer liegen bleiben, sondern sind mitzunehmen.

6. Bei Verstößen oder Zuwiderhandlungen gegen die Bedingungen, wird der Erlaubnisschein entzogen sowie ggf. die verwendeten Angelgeräte und der Fang. In keinem Fall werden Gebühren oder Kosten erstattet. Darüber hinaus behält sich der Verein Strafanzeige vor.

7. Der Berechtigte haftet für alle Schäden, die er am Gewässer, den Ufern und Anlagen am Gewässer anrichtet. Der Verein übernimmt keinerlei Haftung für Schäden aller Art, die dem Berechtigten am Gewässer, oder auf den Wegen zum oder vom Gewässer, zustoßen.

8. Mir ist bekannt, dass ich die Fangmeldung ausgefüllt an den Sportfischerverein Dietzhölztal e.V. zurückgeben muss. Ein Scheinpfand in Höhe von 5,00 € wird beim Erwerb des Angelscheins beim Aussteller hinterlegt. Die Rückzahlung des Pfandes kann nur in dem aktuellen Kalenderjahr erfolgen. Eine spätere Erstattung ist nicht möglich.

Preise

15,00 €

Tagesschein Gäste

8,00 €

Tagesschein Gäste Jugend

5,00 €

zzgl. Pfand