Bedingungen:
2 Ruten vom Ufer
Es dürfen 4 maßhaltige Fische gefangen werden.
Mindestmaße: Wald / Schuppenkarpfen 35cm, Saibling 30cm, Zander 40cm (ab 80cm zurücksetzen), Schleie 30cm, Aal 60cm, Hecht 60cm (ab 90cm zurücksetzen)
Fangbegrenzung: Ein Stör pro Angeltag. Zwei Karpfen pro Angeltag.
Alle anderen Fische sind ohne Mindestmaß und werden auf das Fangergebnis nicht angerechnet. Raubfische dürfen nur mit Köderfischen aus dem Hüttenweiher oder Kunstköder geangelt werden. Der Fang von Köderfischen ist auf maximal 10 Stück beschränkt.
Angelzeit: 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang
Sonstige Bestimmungen sind dem Angelschein zu entnehmen.
