Möhnesee

Ganzjährig geöffnet

Bedingungen:

BESONDERE BESTIMMUNGEN
  1. Es ist verboten:
    a) In der Zeit von 1 h nach Sonnenuntergang bis 1 h vor Sonnenaufgang den See mit dem Boot zu befahren;
    b) an Feiertagen, Wochenenden (Sa/So) ganztägig und werktags ab 10.00 Uhr von der Staumauer aus zu angeln;
    c) mit Blinkern, Spinnern, Wobblern, Köderfischen und Systemen ohne Stahl- oder Kevlarvorfach zu angeln;
    d) das Mitführen von Sonaren/Echoloten während der Ausübung der Angelfischerei in der Zeit vom 01.07. – 30.09.
    e) an einem Tag insgesamt mehr als 2 Fische der Arten Hecht, Forelle, Zander, Große Maräne sowie Flussbarsche > 35 cm zu fangen (Beispiel: 1 Hecht + 1 Zander = 2 Fische der genannten Arten);
    f) die Entnahme von Großen Maränen unter 40 cm Länge und von Forellen unter 50 cm Länge;
    g) der Fang von Großen Maränen in der Zeit vom 01.11. bis 31.12.;
    h) gefangene Fische zu verkaufen oder gegen Sachwerte zu tauschen;
    i) Fischabfälle im See zu entsorgen.
  2. Verbote des Fischfangs:
    a) von 1 Stunde nach Sonnenuntergang bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang; in der Zeit vom 01.06. bis 31.10. ist das Nachtangeln gestattet. Die Nachtangelerlaubnis gilt nicht für die Fischereiausübung vom Boot sowie von der Staumauer aus;
    b) an Badeplätzen und Steganlagen im Umkreis von 50 m auf der Wasserfläche vom 01.05. bis 01.10. sowie ganzjährig das Befahren der mit Bojen gekennzeichneten Badebereiche;
    c) das Bootsangeln auf dem Wameler Vorbecken vom 15.02. bis 31.05.;
  3. Zum Zwecke der Fischereiausübung dürfen nicht betreten werden:
    a) mit Pflaster oder Steinschüttung befestigte Uferstrecken;
    b) die zum Rasten, Campen oder Baden kenntlich gemachten Stellen sowie Privatgrundstücke ohne die Genehmigung des Eigentümers
    c) der Stockumer Damm und beide Ufer 50 m talauf- und talabwärts;
    d) der Ausgleichsweiher einschl. Abschlussbauwerk u. Tosbecken mit Stützmauern;
    e) das Ufer zwischen Südseite der Staumauer u. Westgrenze des Naturschutzgebietes;
    f) Brückenlager, das Tauchgebiet;
    g) die Fahrbahnverbreiterung in der Mitte der Körbecker Brücke;
    h) das Ufer vom Nordende der Staumauer bis zum Restaurant Mahl Anderz einschließlich

Preise

10,00 €

Tagesschein

18,00 €

2-Tagesschein

28,00 €

Wochenschein

75,00 €

Jahresschein

37,00 €

Jahresschein Jugend

Anfahrt

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