Bedingungen:
- 2 Handangeln, davon nur 1 Raubfischangel; Friedfischangel mit je nur 1 Haken
lagern, zelten, Feuer verboten - Steine aus Uferbefestigung zu lockern oder zu entfernen ist Verboten
- Schonzeit für Hecht und Zander 01.03.-31.05.
- Verbot von Blinker, Spinner, Gummifisch und Wobbler vom 01.03.-31.05.
- Das Anfüttern ist auf 1 Liter Trockenfutter beschränkt
- Lebend Hältern ist verboten
- Gründlinge und Elritzen dürfen nicht entnommen werden
Mindestmaße:
Gefangen werden dürfen an 1 Tag nicht mehr als – 3 Forellen 25cm oder 3 Schleien 25cm
Jedoch zusammen nicht mehr als 3!!! (2 Forellen und 1 Schleie oder 1 Forelle 2 Schleien) dazu noch 2 Barsche 20cm, 1 Karpfen 35cm, 1 Zander 50cm, 1 Aal 50cm. Insgesamt nicht mehr als 2m.
Sonstige Bestimmungen sind dem Angelschein zu entnehmen.