Rhein in NRW

Rheinfischereigenossenschaft

Bedingungen:

1 Flugangel mit 2 Haken oder 1 Spinnangel oder 2 Handangeln mit je 1 Haken
Gewässerstrecke: Rheinstrom im Land NRW

  • rechtes Ufer von km 639,27 bis km 857,70
  • linkes Ufer von km 642,23 bis km 862,90
  • alle Nebengewässer sind ausgenommen

beim Fischfang dürfen keine Fahrzeuge verwendet werden

Fangbegrenzungen:
Aale, Forellen, Hecht, Karpfen, Zander höchstens 3 Stück

Köderfischsenke, lebende Köderfische und Setzkescher verboten

Sonstige Bestimmungen sind dem Angelschein zu entnehmen.

Preise

12,00 €

3-Tagesschein

40,00 €

Jahresschein

20,00 €

Jahresschein Jugend

Anfahrt

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