Gewässer | Verein | Ort | Preis |
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Edersee | Naturpark Kellerwald-Edersee | 1 Tage 10,- 2 Tage 18,- 3 Tage 25,- 4 Tage 31,- 5 Tage 36,- 6 Tage 39,- Woche 40,- Jahr 165,- (Jugend 80,-) Saisonschein (16.04.-15.10.) 120,- |
Angelbezirk:
Edertalsperre von der Brücke bei Herzhausen bis zur Sperrmauer
Bedingungen
- höchstens 2 Handangeln erlaubt
- keine weiteren Fanggeräte (außer beschränkte Nutzung des Senknetzes 1,25 x 1,25m zum Fang von Köderfischen für den täglichen eigenen Bedarf ist gestattet)
- Schleppangeln mit muskelbetriebenen Boot vom 16.04.-31.01. gestattet
- In der Zeit vom 01.10.-31.01. ist das Schleppfischen von einem mit Elektromotor angetriebenen Boot gestattet
- Verbot des Angelns mit lebendem Köderfisch
- tägliches Fanglimit: Hecht/Zander höchstens je 3 Stück
Beim Fischfang dürfen die Ufer, die durch aufgestellte Warntafeln gekennzeichnet sind , nicht betreten werden. Außerdem ist das Angeln von Brücken, Bootsanlegestegen und sonstigen Bauwerken aus sowie in den Seitenbächen, in den Vorbecken bei Niederwerbe und im Banfeteich, im Rehbachteich sowie in Naturschutz- und Fischschongebieten verboten.
Der Stauraum darf beim Absinken des Wasserstandes mit Kraftfahrzeugen nicht befahren werden.
Angelzeit von Sonnenaufgang bis Mitternacht
Bei starkem Ansinken das Wasserstandes in der Talsperre kann die Angelfischerei vorrübergehend mit Zustimmung der Fischereiaufsichtsbehörde gesperrt werden.
Ein Anspruch auf Erstattung der Erlaubnisscheingebühr kann hieraus nicht abgeleitet werden.
Während der Hechtschonzeit (01.02.-15.04.) ist die Verwendung von Raubfischangeln, Spinnangeln und der Köderfischsenke untersagt
Sonstige Bestimmungen sind dem Angelschein zu entnehmen.
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