Edersee

Naturpark Kellerwald-Edersee

Angelbezirk:

Edertalsperre von der Brücke bei Herzhausen bis zur Sperrmauer

Bedingungen:

  • höchstens 2 Handangeln erlaubt
  • keine weiteren Fanggeräte (außer beschränkte Nutzung des Senknetzes 1,25 x 1,25m zum Fang von Köderfischen für den täglichen eigenen Bedarf ist gestattet)
  • Schleppangeln mit muskelbetriebenen Boot vom 16.04.-31.01. gestattet
  • In der Zeit vom 01.10.-31.01. ist das Schleppfischen von einem mit Elektromotor angetriebenen Boot gestattet
  • Verbot des Angelns mit lebendem Köderfisch
  • tägliches Fanglimit: Hecht/Zander höchstens je 3 Stück

Beim Fischfang dürfen die Ufer, die durch aufgestellte Warntafeln gekennzeichnet sind , nicht betreten werden. Außerdem ist das Angeln von Brücken, Bootsanlegestegen und sonstigen Bauwerken aus sowie in den Seitenbächen, in den Vorbecken bei Niederwerbe und im Banfeteich, im Rehbachteich sowie in Naturschutz- und Fischschongebieten verboten.

Der Stauraum darf beim Absinken des Wasserstandes mit Kraftfahrzeugen nicht befahren werden.

Angelzeit von Sonnenaufgang bis Mitternacht

Bei starkem Ansinken das Wasserstandes in der Talsperre kann die Angelfischerei vorrübergehend mit Zustimmung der Fischereiaufsichtsbehörde gesperrt werden.
Ein Anspruch auf Erstattung der Erlaubnisscheingebühr kann hieraus nicht abgeleitet werden.

Während der Hechtschonzeit (01.02.-15.04.) ist die Verwendung von Raubfischangeln, Spinnangeln und der Köderfischsenke untersagt

Sonstige Bestimmungen sind dem Angelschein zu entnehmen.

Preise

14,50 €

Tagesschein

22,50 €

2-Tagesschein

40,00 €

Wochenschein

174,00 €

Jahresschein

80,00 €

Jahresschein Jugend