Listertalsperre

Ruhrverband, Forsten und Ökologie

Bedingungen:

  1. Es ist verboten:
    a) Steine aus Uferbefestigungen zu lockern oder zu entfernen, Verankerungen für Angelruten oder Sitzgelegenheiten in die Uferbefestigung hineinzutreiben;
    b) In der Zeit von 1 h nach Sonnenuntergang bis 1 h vor Sonnenaufgang den See mit dem Boot zu befahren sowie den See bei Sichtweiten unter 100 m oder bei Eisbildung zu befahren;
    c) auf den Uferstreifen zu lagern, zelten, grillen, Boote außerhalb der ausgewiesenen Liegeplätze zu lagern und Feuer zu unterhalten;
    d) mit Blinkern, Spinnern, Wobblern, Köderfischen und Systemen ohne Stahl- oder Kevlarvorfach zu angeln;
    e) an einem Tag mehr als 3 Hechte, 2 Forellen, 2 Zander, 5 Felchen und 2 Karpfen zu entnehmen;
    f) gefangene Fische zu verkaufen oder gegen Sachwerte zu tauschen;
    g) Fischabfälle im See zu entsorgen.
  2. Mit Booten sind folgende Abstände einzuhalten:
    a) von Wasserbauwerken und Steganlagen 50 m, Anlegestellen und Uferflächen 25 m, Bojenketten 10 m.
  3. Diese Erlaubnis berechtigt nicht zum Befahren der nur für den Anliegerverkehr freigegebenen Wege.
  4. Verbote des Fischfangs:
    a) von 1 Stunde nach Sonnenuntergang bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang; in der Zeit vom 1.6. bis 31.10. ist das Nachtangeln gestattet; Die Nachtangelerlaubnis gilt nicht für die Fischereiausübung vom Boot aus;
    b) Angeln vom Eis;
    c) Schonzeit für Felchen vom 1.11. bis 31.12.;
    d) an Badeplätzen im Umkreis von 50 m auf der Wasserfläche vom 1.5. bis 1.10. sowie ganzjährig das Befahren des mit Bojen gekennzeichneten Badebereichs;
    e) Entnahme von Forellen unter 50 cm Länge.
    f) der Fang und die Entnahme von Felchen und Großen Maränen in der Zeit vom 01.11. bis 31.12.;
  5. Zum Zwecke der Fischereiausübung dürfen nicht betreten werden:
    a) mit Pflaster oder Steinschüttungen befestigten Uferstrecken
    b) Bootsstege und Segelboothäfen mit den dazugehörigen abgegrenzten Uferflächen;
    c) die zum Rasten, Campen oder Baden kenntlich gemachten Stellen sowie Privatgrundstücke ohne die Genehmigung des Eigentümers;
    d) die Kalberschnacker Brücke;
    e) die Staumauer;
    f) der gekennzeichnete Trinkwasserteil der Talsperre

Lieber Angler!

Für die Hege des Fischbestandes sind Ihre Fangangaben sehr wichtig!

Helfen Sie uns das Gewässer für Sie noch attraktiver zu machen und tragen Sie Ihre Fänge wahrheitsgemäß und direkt nach dem Fang in Ihre Fangliste ein.

Preise

10,00 €

Tagesschein

18,00 €

2-Tagesschein

28,00 €

Wochenschein

67,00 €

Jahrsschein

32,00 €

Jahrsschein Jugend