Biggesee

Ruhrverband, Forsten und Ökologie

Biggetalsperre inkl. Olper Vorbecken

Ganzjährig geöffnet

Bedingungen:

Fischfang mit Handangeln, Pro Handangel ist ein Köder/Anbissstelle gestattet. Beim Fischen mit Hegene sind 5 Anbissstellen ohne Zusatzköder gestattet.

  1. Es ist verboten:
    a) In der Zeit von 1 h nach Sonnenuntergang bis 1 h vor Sonnenaufgang den See mit dem Boot zu befahren;
    b) mit Blinkern, Spinnern, Wobblern, Köderfischen und Systemen ohne Stahl- oder Kevlarvorfach zu angeln;
    c) das Mitführen von Sonaren/Echoloten während der Ausübung der Angelfischerei in der Zeit vom 01.07. – 30.09.
    d) an einem Tag insgesamt mehr als 2 Fische der Arten Hecht, Forelle, Zander, Große Maräne sowie Flussbarsche > 35 cm zu fangen (Beispiel: 1 Hecht + 1 Zander = 2 Fische der genannten Arten);
    e) die Entnahme von Großen Maränen unter 40 cm Länge und von Forellen unter 50 cm Länge (Olper Vorbecken u. Seitenbecken 25 cm Länge);
    f) der Fang von Großen Maränen in der Zeit vom 01.11. bis 31.12.;
    g) gefangene Fische zu verkaufen oder gegen Sachwerte zu tauschen;
    h) Fischabfälle im See zu entsorgen;
  2. Verbote des Fischfangs:
    a) von 1 Stunde nach Sonnenuntergang bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang; in der Zeit vom 01.06. bis 31.10. ist das Nachtangeln gestattet; die Nachtangelerlaubnis gilt nicht für die Fischereiausübung vom Boot aus;
    b) an Badeplätzen und Steganlagen im Umkreis von 50 m auf der Wasserfläche vom 01.05. bis 01.10. sowie ganzjährig das Befahren der mit Bojen gekennzeichneten Badebereiche;
    c) die Angelfischerei im Bremge Vorbecken (Pachtstrecke);
    d) das Bootsangeln auf dem Olper Vorbecken in der Zeit vom 15.02. bis 15.05.;
  3. Zum Zwecke der Fischereiausübung dürfen nicht betreten werden:
    a) mit Pflaster oder Steinschüttungen befestigte Uferflächen;
    b) die zum Rasten, Campen oder Baden kenntlich gemachten Stellen sowie Privatgrundstücke ohne die Genehmigung des Eigentümers;
    c) der Tauchplatz;
    d) der Hauptdamm und beide Ufer zwischen Hauptdamm und der davorliegenden Bojenkette;
    e) die Vordämme und jeweils beide Ufer 50 m talauf- und talabwärts;
    f) Brückenbauwerke und die Schwemmgutsperre am Einlauf der Bigge und beide Ufer 15 m talauf- und talabwärts;
    g) die Ufer zwischen der Listertalstaumauer und der unterhalb liegenden Bojenkette;
    h) das Betriebsgelände des Ruhrverbands in Hohenhagen und das zwischen diesem Gelände und dem Yachtclub Lister liegende Ufer;
    i) die Uferfläche 20 m östlich und 20 m westlich der Pumpenanlage der Kreiswasserwerke Olpe.

Lieber Angler!

Für die Hege des Fischbestandes sind Ihre Fangangaben sehr wichtig!

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Preise

10,00 €

Tagesschein

18,00 €

2-Tagesschein

28,00 €

Wochenschein

75,00 €

Jahresschein

37,00 €

Jahresschein Jugend