Bedingungen:
2 Handangel davon 1 Raubfischrute erlaubt
Lagern, Grillen, Feuer, Zelten verboten
höchstens 8 Fische pro Angeltag, gefangene Fische dürfen nicht verkauft werden
Erlaubnisschein berechtigt nicht zum Befahren der für den Anliegerverkehr freigegebenen Wege
Angelzeit von 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang
Eisangelverbot!
Zum Zwecke der Fischereiausübung dürfen nicht betreten werden:
Stellen an befestigten Uferwegen, deren Pflaster oder Steinschüttungen insbesondere durch fehlende oder aus dem Verbund gelockerte Steine beschädigt sind.
die Kraftwerksanlagen, Bahnanlagen, Sperrdamm und beide Ufer 50m talaufwärts
Sonstige Bestimmungen sind dem Angelschein zu entnehmen.