Hennetalsperre

Ruhrverband, Forsten und Ökologie

Bedingungen:

  • 2 Angeln + 1 Köderfischsenke 1 x 1m erlaubt
  • Angelstrecke auf der Rückseite des Erlaubnisscheins abgebildet
  • Lagern, Grillen, Feuer, Zelten verboten
  • Verbot des Angelns mit Blinkern, Spinnern und Systemen ohne Stahl- oder Kevlarvorfächer
  • höchstens 3 Forellen pro Angeltag, gefangene Fische dürfen nicht verkauft werden.
  • Erlaubnisschein berechtigt nicht zum Befahren der für den Anliegerverkehr freigegebenen Wege

mit Booten sind folgende Abstände einzuhalten:
– von Wasserbauwerken 50m
– Anlegestellen und Uferflächen 25m
– Bojenketten 10m

Angelzeit von 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang in der Zeit vom 01.06. – 30.09. ist das Nachtangeln erlaubt (nicht vom Boot aus)
Eisangelverbot und Verbot des Angelns vom Boot bei Eisbildung auf der Talsperre
Verbot des Angelns an Badeplätzen im Umkreis von 50m auf der Wasserfläche vom 01.05. bis 01.10.

Schonzeit für Hecht vom 15.02. – 30.04.
Schonzeit für Zander vom 01.04. – 31.05.
Mindestmaß für Forellen ist 50cm

Zum Zwecke der Fischereiausübung dürfen nicht betreten werden:

Stellen an befestigten Uferwegen, deren Pflaster oder Steinschüttungen insbesondere durch fehlende oder aus dem Verbund gelockerte Steine beschädigt sind.

Anlegestellen (Bootsstege) für Boote und die dazugehörigen Uferflächen, sowie Anlegestellen der Personenschifffahrt während der Betriebszeiten die zum Rasten, Zelten oder Baden kenntlich gemachten Stellen der Hauptdamm und die Ufer talaufwärts 150m auf der Nordseite und 100m auf der Südseite der Vordamm und beide Ufer 50m talabwärts die zum Park des Hotel Hennesee-Residenz gehörende Uferfläche.

Sonstige Bestimmungen sind dem Angelschein zu entnehmen.

Preise

10,00 €

Tagesschein

18,00 €

2-Tagesschein

28,00 €

Wochenschein

75,00 €

Jahresschein

32,00 €

Jahresschein Jugend