• Angelgewässer
Bei uns erhalten Sie - unter Vorlage Ihrer gültigen Fischereilizenz - Erlaubnisscheine für folgende Gewässer:
Gewässer Verein Ort Preis in Euro (€)
Untere Sieg
(in Siegen)
SFV Hüttental Siegen Mitglieder: Tag 8,- Jugend 4,-
Gäste: Tag 10,-  Jugend 10,- + 2,50 Pfand
Obere Sieg
(in Siegen)
SFV Hüttental Siegen Mitglieder: Tag 8,- Jugend 4,-
Gäste: Tag 10,-  Jugend 10,- + 2,50 Pfand
Ferndorf

nur zum Fliegenfischen

SFV Hüttental Siegen-Geisweid-
Weidenau
Mitglieder: Tag 8,- Jugend 4,-
Gäste: Tag 10,-  Jugend 10,- + 2,50 Pfand
Sieg 
bei Niederschelden
KFV Siegen-Wittgenstein Siegen-Niederschelden Tag 22,-
Sieg bei Netphen ASV Netpherland Netphen-Deuz Mitglieder: Tag 8,- Jugend 5,-
Normal: Tag 15,-  Jugend 10,-  
Sieg
bei Wissen
ASV Wissen e.V. Wissen Tag 15,- 
3 Tage 41,-
Woche 47,-
2 Wochen 79,-
Schwanenteich SFV Hüttental Siegen-Geisweid (Wenscht) Mitglieder: Tag 8,- Jugend 4,-
Gäste: Tag 10,-  Jugend 10,- + 2,50 Pfand 
Berghäuser Weiher KFV Siegen-Wittgenstein Kreuztal-Osthelden
(Junkernhees)
Tag 15,-
Nachtangeln 20,-
Aartalstausee FSV 1973 Bischoffen e. V. Aartalstausee Bischoffen Tag 11,- + 4,- Pfand
Tüschebachs Weiher KFV Siegen-Wittgenstein Niederfischbach-Harbach Tag 15,- 
Nachtangeln 20,-
Seelbacher Weiher IAS Siegen Siegen-Seelbach Tag 8,- + 2,- Pfand
Hüttenweiher Müsen Anglerfreunde Müsen Hilchenbach-Müsen Tag 8,50
Gambachsweiher SFV-Freudenberg Freudenberg Tag 8,-
Elkenroth SFV-Elkenroth Elkenroth detaillierte Liste
Ahauser Stausee (Ruhrtalsperrenverband) Attendorn Tag 10,- 
Listertalsperre (Ruhrtalsperrenverband) Olpe, Drolshagen Tag 6,-  2 Tage 11,-   Woche 18,-
Jahr 62,- (Jugend 31,-)
Biggetalsperre und Olper Vorbecken (Ruhrtalsperrenverband) Olpe Tag 6,-  2 Tage 11,-   Woche 18,-
Jahr 70,- (Jugend 35,-)
+ 10,- Pfand
Sorpetalsperre (Ruhrtalsperrenverband)   Tag 5,-
Hennetalsperre (Ruhrtalsperrenverband)   Tag 5,-
Edersee Naturpark Kellerwald   2 Tage 15,- + 5,- Pfand
Rhein in NRW (Rheinfischereigenoss.) ca km 640-860 (ganz NRW) Jahr 34,-    3 Tage 10,-
Rentner & Jugend Jahr 17,-

Näheres zu den Gewässern

Untere Sieg (in Siegen)
(Sportfischerverein Hüttental e.V.)

Unter Sieg - von Fußgängerbrücke Eintracht Stummesloch bis Bahnbrücke Eiserfeld Bahnhof

Saisonstart: 11.04.2010  Saisonende: (noch nicht bekannt)

Bedingungen:
- 1 Handangel bestückt mit wiederhakenlosen Haken erlaubt
- Als Köder sind ausschließlich Kunstfliegen sowie künstliche Spinnköder erlaubt
-Es dürfen von folgenden Fischarten höchstens 2 maßige Exemplare entnommen werden:
Äsche (30cm), Forelle (30cm), Barbe (50cm). Die Maße in Klammern entsprechen dem jeweiligen Mindestmaß. Andere Fischarten sind unbeschränkt.
- Jede Forelle ist unverzüglich nach ihrer Entnahme in der dafür vorgesehenen Statistik einzutragen. Alle anderen Fischarten sind unbeschränkt.
- Untermaßige und über dem Limit liegenden Fische sind sofort schonend zurückzusetzen (bitte Fische nur mit nassen Händen berühren!). Erscheint das Zurücksetzen aufgrund von Verletzungen unzweckmäßig, ist der Fisch zu zerschneiden und zu vergraben.
- Sofern nicht anders angegeben, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Landes NRW.

Sonstige Bestimmungen sind dem Angelschein zu entnehmen.

Zurück zum Seitenanfang...

Obere Sieg (in Siegen)
(Sportfischerverein Hüttental e.V.)

Obere Sieg - von Hindenburgbrücke bis Fußgängerbrücke Eintracht Stummesloch

Saisonstart: 11.04.2010  Saisonende: (noch nicht bekannt)

Bedingungen:
-Es dürfen von folgenden Fischarten höchstens 2 maßige Exemplare entnommen werden:
Aal (50cm), Forelle (30cm), Hecht (50cm), Karpfen (35cm), Schleie (25cm). Die Maße in Klammern entsprechen dem jeweiligen Mindestmaß. Andere Fischarten sind unbeschränkt.
- Alle Fische spätestens nach Beenden des Fischens in die Statistik eintragen. Bitte Statistik an der Ausgabestelle zurückgeben oder an die Vereinsadresse schicken. Danke!
- Untermaßige und über dem Limit liegenden Fische sind sofort schonend zurückzusetzen (bitte Fische nur mit nassen Händen berühren!). Erscheint das Zurücksetzen aufgrund von Verletzungen unzweckmäßig, ist der Fisch zu zerschneiden und zu vergraben.
- Sofern nicht anders angegeben, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Landes NRW.

Sonstige Bestimmungen sind dem Angelschein zu entnehmen.

einige Bilder vom Gewässer mehr dazu...

Zurück zum Seitenanfang...

Ferndorf  (Sportfischerverein Hüttental e.V.)
(von Buschhütten an der Brücke B54 bis Weidenau, Damaskusbrücke nähe Hallenbad)

Die Ferndorf darf nur mit der Fliegenrute befischt werden!!!

Saisonstart: 11.04.2010  Saisonende: (noch nicht bekannt)

Bedingungen:
-
Als Köder sind ausschließlich Kunstfliegen zugelassen.
- Die Fischerei ist grundsätzlich nur mit 1 Handangel bestückt mit 1 widerhakenlosen Haken erlaubt.
- Es dürfen von folgenden Fischarten jeweils höchstens 2 maßige Exemplare entnommen werden:
Äsche (30cm), Forelle (30cm), Hecht (50cm), Zander (50cm). 
Die Maße in Klammern entsprechen dem jeweiligen Mindestmaß. Andere Fischarten sind unbeschränkt.
- Jede Forelle ist unverzüglich nach ihrer Entnahme in der dafür vorgesehenen Statistik einzutragen.
- Alle anderen Fische bitte spätestens nach Beenden des Fischens in die Statistik eintragen.
- Untermaßige und über dem Limit liegende Fische sind sofort schonend zurückzusetzen.
- Weißfische dürfen nicht zurückgesetzt werden.

Sonstige Bestimmungen sind dem Angelschein zu entnehmen.

einige Bilder vom Gewässer mehr dazu...

Zurück zum Seitenanfang...

Sieg bei Niederschelden
Kreisfischereiverein Siegerland e.V.; Postfach 100722; 57007 Siegen

Sieg bei Niederschelden - ehemalige Rathaus Niederschelden (Ortsausgang Eiserfeld) bis zur Landesgrenze (Bahnhof Niederschelderhütte)

Saisonstart: 29.03.2010  Saisonende: (noch nicht bekannt)
Angelzeit: von 6.00 bis 21.00 Uhr

Bedingungen:
- Das Angeln ist mit 1 Handangel erlaubt. Die Spinnrute sowie die Fliegenrute dürfen nur mit einem einfachen Haken versehen sein. Weitere Fanggeräte sind verboten.
- Das Angeln in den beiden Altarmen ist verboten (Schongebiet).
- Das Angeln ist nur mit Kunstködern gestattet. Blinker, Spinner, Wobbler, Fliege ist ein reißfestes Vorfach vorzuschalten.
- An den Gewässern ist das Ausnehmen der gefangenen Fische nicht gestattet.
- Es gelten die gesetzlichen Schonvorschriften des Bundeslandes NRW; abweichend gelten die vom Verein festgelegten Mindestmaße.
- Schonzeit: Hecht: 15. Feb. bis 30. April, Bachforelle: 20. Okt. bis 15. März, Äsche: 1. März bis 30. April.
- Untermassige Fische sind schonend vom Haken zu lösen und sofort zurückzusetzen. Fische dürfen nicht in Setzkeschern gehältert werden. 
- Ein gehakter Edelfisch, der das Mindestmaß erreicht hat, darf nicht zurückgesetzt werden (Ausnahme während der Schonzeit).
- Am Tag dürfen nicht mehr als 4 Edelfische gefangen werden, davon jedoch max. 4 Bachforellen, max. 2 Äschen, max. 1 Hecht.
- Den mit Ausweisen versehenen Kontrollpersonen sind nach Aufforderung die Angelpapiere, -gerät und der Fang vorzuzeigen. Festgestellte Verstöße führen zum Entzug der Erlaubnis. Bei schwerwiegenden Verstößen behält sich der Verein das Recht zur Anzeige vor.
- Die Gebühr für den Erlaubnisschein ist bei den Scheinausgabestellen zu entrichten.
- Jugendliche unter 14 Jahren ist das Angeln nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder aber eines Fischereiberechtigten (mit gültigem Jahresfischereischein) gestattet.
- Verunreinigung von Gewässer sowie der Uferfläche führen zum sofortigen Einzug des Fischereierlaubnisvertrages.
- Der KFV Siegerland e.V., Siegen, haftet für keinerlei Ersatzansprüche, Unglücksfälle, Verletzungen, Sachschäden oder dergleichen. Der Erlaubnisscheininhaber haftet dem KFV Siegerland e.V., Siegen für alle Schäden und Aufwendungen, die durch ihn verursacht werden.
- Der KFV Siegerland e.V., Siegen, erhebt eine Pfandgebühr von 3 Euro. Nach Rückgabe des Erlaubnisscheins erhalten Sie Ihren Pfand durch den Aussteller zurück. Die Rückgabe des Pfandes ist nur innerhalb von 4 Wochen nach Ausstellungsdatum möglich.

Sonstige Bestimmungen sind dem Angelschein zu entnehmen.

Zurück zum Seitenanfang...

Sieg bei Netphen 

Saisonstart: 21.03.2010  Saisonende: (noch nicht bekannt)

- Es darf nur mit einer Hand- bzw. Spinnangel oder mit künstlicher Fliege gefischt werden.
- Einzel- und Drillingshaken dürfen nur ohne Widerhaken der Größe 2-6 benutzt werden. Drillingshaken nur beim Spinnfischen erlaubt.
- An einem Tag dürfen nicht mehr als 4 Salmoniden gefangen werden (Ausnahme ist der Döbel).
- Die gefangenen Fische dürfen nicht gehältert werden.
- Das Angeln mit Köderfisch, sowie das Einsetzen von Fischen jeglicher Art ist verboten.
- Das Befahren der Angelstrecke ist verboten.
- Das Betreten von Wiesen ist nur in einem Abstand von 1,5m zum Ufer gestattet.
- Lagern, offenes Feuer und Zelten am Gewässer ist verboten.

Achtung Naturschutzgebiet!

- Die Angelzeit ist von 6.00 bis 21.00 Uhr festgesetzt. Vor Beginn des Angelns ist die Zeit unten auf dem Angelschein einzutragen.
- Mindestmaße für die Bach- und Regenbogenforellen 25cm, Äschen 30cm.
- Schonzeit für Äsche: 01.03.-30.04.
- Im übrigen gelten die gesetzlichen Mindestmaße und Schonzeiten.
- Die Grenzen der Angelstrecke sind durch Schilder gekennzeichnet.
- In der mit Hinweisschildern gekennzeichneten Ruhezone ist das Angeln verboten.

Sonstige Bestimmungen sind dem Angelschein zu entnehmen.

Zurück zum Seitenanfang...

Sieg bei Wissen
Angelsportverein Wissen e.V.

Sieg bei Wissen - von der Fußgängerbrücke zum Stadion Wissen flußaufwärts bis zur Kleehahnbrücke in Siegental!! Jeweils 30m vor und nach Bacheinmündungen ist das Angeln nicht gestattet

Saisonstart:  Saisonende: (noch nicht bekannt)
Angelzeit: 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang

Bedingungen:
- 2 Handangeln mit je einem Angelhaken. Das Fischen mit dem Senknetz zum Fang von Köderfischen ist nicht erlaubt.
- Die tägliche Fangmenge ist begrenzt auf 2 Edelfische und 5 Weißfische oder 10 Weißfische ohne Edelfische, jedoch nur 1 Karpfen täglich. Döbel und Barsche zählen als Weißfische. Spinnfischen, Blinker etc. ist nicht erlaubt. Fliegenfischen ist vom 15.10. bis 30.04. verboten. Im Übrigen ist das Landesfischereigesetz über Fischereischein maßgebend.

Mindestmaße:
Hecht 60cm, Forelle 25cm, Äsche 30cm, Karpfen 35cm, Rotauge/Rotfeder 18cm, Schleie 25cm, Barbe 35cm, Zander 45cm, Brachsen, 25cm, Döbel 18cm

- Untermaßige Fische sind sofort zurückzusetzen. Gefangene maßige Fische sind zu entnehmen, sofern sie sich nicht in der Schonzeit befinden. 

Schonzeiten:
Hecht 01.01.-01.06., Forelle 15.10.-15.03., Äsche ganzjährig geschont, Karpfen 01.06.-31.07., Rotauge 15.04.-31.05., Schleie 01.06.- 31.07., Barbe 01.05.-15.06.

- Die Tagesscheine sind nach Beendigung des Angelns in den Rückgabekasten an der Sportfischerhütte einzuwerfen! Bei Nichtbeachtung wird eine Angelerlaubnissperre für die Gewässerstrecke des Angelsportvereins Wissen e.V. verhängt!

Sonstige Bestimmungen sind dem Angelschein zu entnehmen.

Zurück zum Seitenanfang...

Schwanenteich
in Siegen-Geisweid (Sportfischerverein Hüttental e.V.)

Saisonstart: 16.03.2010  Saisonende: 31.12.2010

Bedingungen:
-
2 Handangeln erlaubt
- Die Fischwaid auf Raubfisch ist ab dem 01.07. bis zum Ende der Saison erlaubt. Bis zum 01.07. dürfen weder Spinnköder noch Köderfische, Fischfetzen oder sonstige Raubfischköder benutzt werden.
Es dürfen von folgenden Fischarten höchstens 2 maßige Exemplare entnommen werden:
Aal (50cm), Äsche (30cm), Forelle 30cm), Hecht (50cm), Karpfen (35cm), Schleie (25cm), Zander (50cm).
- Die Maße in Klammern entsprechen dem jeweiligen Mindestmaß. Andere Fischarten sind unbeschränkt.
- Alle anderen Fische bitte spätestens nach Beenden des Fischens in die Statistik eintragen.
- Untermaßige und über dem Limit liegende Fische sind sofort schonend zurückzusetzen.

Sonstige Bestimmungen sind dem Angelschein zu entnehmen.

einige Bilder vom Gewässer mehr dazu...

Zurück zum Seitenanfang...

Berghäuser Weiher
Kreisfischereiverein Siegerland e.V.; Postfach 100722; 57007 Siegen

Sperrzeiten: 02.05. + 29.08.
Saisonstart: 29.03.2010  Saisonende: 30.10.2010
Angelzeit: von 5.00 bis 22.00 Uhr

Bedingungen:
- Angeln vom Ufer mit 2 Handangeln, davon jedoch nur eine Raubfischangel. Friedfische dürfen nur mit einfachem Haken gefischt werden. Weitere Fanggeräte sind verboten
- in der Raubfischschonzeit ist das Angeln mit Kunstköder und Köderfisch verboten.
- Anfütterverbot außer mit Lebendködern (Verbot von Futterkörbchen)
- Untermassige Fische sind schonend zurückgesetzt. 
- Edelfische dürfen nicht zum Zwecke der späteren Größensortierung gehältert werden

Fangbegrenzungen: Edelfische (Forelle, Karpfen, Schleie, Aal, Hecht, Zander)  pro Angeltag nicht mehr als 4 Stück, davon nicht mehr als 1 Karpfen, 1 Hecht, 1 Aal. Gesetzliche Mindestmaße und Schonzeiten sind einzuhalten.

Mindestmaße: Hecht/Zander 50cm, Karpfen 35cm, Schleie 28cm, Forelle 25cm, Aal 40cm

Achtung: An folgenden Terminen ist am Berghäuser Weiher Nachtangeln möglich, Scheine bei uns im Angelshop-Dornseifer erhältlich:

05.06. + 12.06. + 26.06. + 10.07. + 24.07. + 07.08. + 21.08. +04.09. + 18.09. + 02.10. + 16.10.2010

jeweils von 19.00 bis 6.00 Uhr.

Sonstige Bestimmungen sind dem Angelschein zu entnehmen.

einige Bilder vom Gewässer mehr dazu...

Zurück zum Seitenanfang...

Aartalstausee 
Fischereisportverein 1973 Bischoffen e. V. Aartalstausee

Ganzjährig geöffnet
Angelzeit:
von Sonnenaufgang bis Einbruch der Dunkelheit

Bedingungen: 
- 2 Handangeln, davon 1 Raubfischrute
- Hältern nur mit zugelassenen Vorrichtungen (laut Hessischem Fischereigesetz)
- Angeln vom Boot ist verboten (einschließlich Futterboot und Echolot)! Das Ausbringen von Futter, Köder und Montagen mit jeglicher Art von Schwimmhilfen ist untersagt.
- Das eingezäunte Vorbecken ist Naturschutzgebiet und darf nicht betreten werden.
- Bei der Ausübung der Fischerei ist auf sonstige durch die Gemeingebrauchsordnung zugelassene Nutzung der Wasserfläche die gebotene Rücksicht zu nehmen (Segler, Surfer, Schwimmer).
- Am Nordufer, im Bereich des Badestrandes, der Badeinsel, des Bootshafens und der Surfanlage, ist während der allgemeinen Betriebszeiten die Ausübung der Fischerei untersagt.
- Anlagen und Stege im Wasser dürfen nicht errichtet werden.
- Fahrzeuge sind an den vorgesehenen Parkplätzen abzustellen.
- In einer Entfernung von weniger als 15 Meter zum Haupt- oder Zwischendamm sowie an den Schräghängen und Steinaufschüttungen der Dämme und Inseln ist die Fischereiausübung generell untersagt!
- Jeder campingartige Betrieb am Ufer ist untersagt!
- Bei geschlossener Eisdecke ist das Angeln verboten!
- Den Anordnungen der Fischereiaufseher ist unbedingt Folge zuleisten!
Bei Zuwiderhandlungen der Bedingungen droht Scheinentzug!
Eine Rückerstattung der Erlaubnisscheingebühr kann nicht erfolgen!
Der Tagesschein entbindet nicht von den derzeit gültigen Parkgebühren.

Fangbegrenzungen: Insgesamt 13 Fische pro Tag, davon 1 Raubfisch (Hecht oder Zander). 2 Friedfische (Karpfen oder Schleie) 10 Weißfische. Barsche unbegrenzt.

Die gesetzlichen Mindestmaße und Schonzeiten sind unbedingt einzuhalten (LFO).

Sonstige Bestimmungen sind dem Angelschein zu entnehmen.

Zurück zum Seitenanfang...

Tüschebachs Weiher   
Kreisfischereiverein Siegerland e.V.; Postfach 100722; 57007 Siegen

Sperrzeiten: 
Saisonstart: 29.03.2010  Saisonende: 30.10.2010
Angelzeit: von 5.00 bis 22.00 Uhr

Bedingungen:
- Angeln vom Ufer mit 2 Handangeln, davon jedoch nur eine Raubfischangel. Friedfische dürfen nur mit einfachem Haken gefischt werden. Weitere Fanggeräte sind verboten
- in der Raubfischschonzeit ist das Angeln mit Kunstköder und Köderfisch verboten.
- Anfütterverbot außer mit Lebendködern (Verbot von Futterkörbchen)
- Untermassige Fische sind schonend zurückgesetzt. 
- Edelfische dürfen nicht zum Zwecke der späteren Größensortierung gehältert werden

Fangbegrenzungen: Edelfische (Forelle, Karpfen, Schleie, Aal, Hecht, Zander)  pro Angeltag nicht mehr als 4 Stück, davon nicht mehr als 1 Karpfen, 1 Hecht, 1 Aal. Gesetzliche Mindestmaße und Schonzeiten sind einzuhalten.

Mindestmaße: Hecht/Zander 50cm, Karpfen 35cm, Schleie 28cm, Forelle 25cm, Aal 40cm

Achtung: An folgenden Terminen ist am Tüschebachs Weiher Nachtangeln möglich, Scheine bei uns im Angelshop-Dornseifer erhältlich:

05.06. + 12.06. + 26.06. + 10.07. + 24.07. + 07.08. + 21.08. +04.09. + 18.09. + 02.10. + 16.10.2010

jeweils von 19.00 bis 6.00 Uhr.

Sonstige Bestimmungen sind dem Angelschein zu entnehmen.

einige Bilder vom Gewässer mehr dazu...

Zurück zum Seitenanfang...
 

Seelbacher Weiher 
Interessengemeinschaft der Angelvereine des Kreises Siegen-Wittgenstein; Postfach 210208; 57026 Siegen

Sperrzeiten: (bisher keine Sperrzeiten bekannt)
Saisonstart: 21.03.2010   Saisonende: 
Nachtangeltermine: *** noch nicht bekannt ***
Angelzeit:
von 5.00 bis 22.00 Uhr

Bedingungen:
- 2 Handangeln, davon nur 1 Raubfischangel;  Friedfischangel mit nur 1 Haken; weitere Fangeräte sind verboten
- In der Raubfischschonzeit Verbot von Raubfischködern (bis einschl. 31.05. Hecht-und Zanderschonzeit)
- Angeln mit lebendem Köderfisch ist verboten
- Anfüttern Verboten (außer Maden und Würmer)

Mindestmaße:
- Fangbegrenzungen: täglich max. 4 Edelfische, jedoch nur  - 1 Hecht, - 1 Zander, -1 Karpfen, -1 Sterlet, -4 Forellen oder 4 Schleien. Gefangene Fische dürfen nicht gehältert werden.
Bach- und Regenbogenforelle 25cm, Schleie 25cm, Aal 35cm, Karpfen 35cm, Zander 50cm, Hecht 50cm, Sterlet 60cm

Sonstige Bestimmungen sind dem Angelschein zu entnehmen.

einige Bilder vom Gewässer mehr dazu...

Zurück zum Seitenanfang...
 

Hüttenweiher Müsen  
Anglerfreunde Müsen e.V.

Sperrzeiten: 
Saisonstart:  Saisonende: (noch nicht bekannt)

Bedingungen:
- 2 Ruten vom Ufer
- 4 Edelfische davon jedoch nur 2 Karpfen

Mindestmaße: Karpfen 35cm, Forelle 25cm, Zander 40cm, Wels 80cm, Schleie 26cm, Aal 40cm, Hecht 50cm


Angelzeit: 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang

Sonstige Bestimmungen sind dem Angelschein zu entnehmen.

Zurück zum Seitenanfang...
 

Gambachsweiher  
Sportfischereiverein Freudenberg e.V.

Sperrzeiten: (bisher keine Sperrzeiten bekannt)
Saisonstart: 21.03.2010   Saisonende: 21.10.2010
Nachtangeltermine: *** noch nicht bekannt ***
Angelzeit:
1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang

Bedingungen:
- 2 Handangeln, davon nur 1 Raubfischangel;  Friedfischangel mit je nur 1 Haken
- lagern, zelten, Feuer verboten
- Steine aus Uferbefestigung zu lockern oder zu entfernen ist Verboten
- Schonzeit für Hecht 15.02.-30.04.; Schonzeit für Zander 01.04.-31.05.

Mindestmaße:
- Fangbegrenzungen: - 3 Forellen 25cm, - 3 Schleien 25cm, 1 Karpfen 35cm, 1 Zander 45cm,
  1 Aal 40cm (nicht mehr als 3 Forellen und/oder Schleien zusammen pro Tag);
  gefangene Weißfische nicht zurücksetzen.

Sonstige Bestimmungen sind dem Angelschein zu entnehmen.

einige Bilder vom Gewässer mehr dazu...

Zurück zum Seitenanfang...
 

Elkenrother Weiher
(Sportfischereiverein Elkenroth e.V.)

Preisliste
Die Preise in Klammern gelten für Sportfischer, die in der Verbandsgemeinde Gebhardshain ihren Urlaub verbringen und dies durch eine Bescheinigung des Bürgermeisters oder einer Pension nachweisen können.

Gastkarte 1 Tag  €   12,-
Gastkarte 3 Tage €   25,-
Gastkarte 1 Woche €   50,-
Gastkarte 2 Wochen €   70,-
Gastkarte 3 Wochen €   90,-
Gastkarte 1 Monat € 120,-
Gastkarte 1 Tag Jugendliche €     7,-

Sperrzeiten: 10.05.-13.05. + 17.06.-20.06. + 23.09.-26.09.
Saisonstart: 22.03.2010  Saisonende:  (noch nicht bekannt)

Bedingungen:
- 2 Handangeln mit je 1 Angelhaken + 1 Senke, Verbot weiterer Fanggeräte
- Stippfischen nur mit Schonhaken
- Hälterverbot, keine Verwendung von Köderfischen aus fremden Gewässern
- Jugendliche angeln mit 1 Rute in der Nähe eines erfahrenen Anglers

Mindestmaße:
- Fangbegrenzungen: täglich max. 4 Edelfische, jedoch nur - 1Hecht, - 1 Zander, -1 Karpfen, - 1Seeforelle; Weißfische ohne Beschränkung
Forelle >25cm, Schleie >25cm, Aal >40cm, Karpfen >35cm, Zander >50cm, Hecht >50cm, Rotauge + Rotfeder >15cm
Störe sind ganzjährig geschützt, Untermaßige Fische sind sofort zurückzusetzen. 

Angelzeit 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang 

Sonstige Bestimmungen sind dem Angelschein zu entnehmen.

Zurück zum Seitenanfang...
 

Ahauser Stausee 
Ruhrverband, Forsten und Ökologie

Bedingungen:
1 Handangel erlaubt
Angelstrecke auf der Rückseite des Erlaubnisscheins abgebildet
Lagern, Grillen, Feuer, Zelten verboten
höchstens 3 Forellen pro Angeltag, gefangene Fische dürfen nicht verkauft werden
Erlaubnisschein berechtigt nicht zum Befahren der für den Anliegerverkehr freigegebenen Wege

Angelzeit von 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang
Eisangelverbot!
Verbot mit Fischen von Naturködern

Mindestmaß für Forellen 25cm, Äschen 30cm

Zum Zwecke der Fischereiausübung dürfen nicht betreten werden:
- Stellen an befestigten Uferwegen, deren Pflaster oder Steinschüttungen insbesondere durch fehlende oder aus dem Verbund gelockerte Steine beschädigt sind.
- die Kraftwerksanlagen, Bahnanlagen, Sperrdamm und beide Ufer 50m talaufwärts

Sonstige Bestimmungen sind dem Angelschein zu entnehmen.

Zurück zum Seitenanfang...
 

Listertalsperre 
Ruhrverband, Forsten und Ökologie

Ganzjährig geöffnet

Bedingungen:
2 Angeln + 1 Köderfischsenke 1 x 1m erlaubt
Angelstrecke auf der Rückseite des Erlaubnisscheins abgebildet
Lagern, Grillen, Feuer, Zelten verboten
Boote außerhalb der ausgewiesenen Liegeplätze lagern verboten
Verbot des Angelns mit Blinkern, Spinnern und Systemen ohne Stahl- oder Kevlarvorfächer
höchstens 3 Forellen pro Angeltag, gefangene Fische dürfen nicht verkauft werden
Erlaubnisschein berechtigt nicht zum Befahren der für den Anliegerverkehr freigegebenen Wege

mit Booten sind folgende Abstände einzuhalten:
- von Wasserbauwerken 50m
- Anlegestellen und Uferflächen 25m
- Bojenketten 10m

Angelzeit von 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang
in der Zeit vom 1.6. - 30.9. ist das Nachtangeln erlaubt
Eisangelverbot und Verbot des Angelns vom Boot bei Eisbildung auf er Talsperre
Verbot des Angelns an Badeplätzen im Umkreis von 50m auf der Wasserfläche vom 01.05. bis 01.10.

Schonzeit für Hecht vom 15.02. - 30.04.

Schonzeit für Zander vom 01. April - 31.05.

Zum Zwecke der Fischereiausübung dürfen nicht betreten werden:
- Stellen an befestigten Uferwegen, deren Pflaster oder Steinschüttungen insbesondere durch fehlende oder aus dem Verbund gelockerte Steine beschädigt sind.
- Bootsstege und Segelboothäfen mit den dazugehörigen abgegrenzten Uferflächen
- die zum Rasten, Zelten oder Baden kenntlich gemachten Stellen
- die Kalberschnacker Brücke
- die Sperrmauer
- die Uferflächen und Anlagen am ostwärtigen Ufer auf einer Länge von 2100m und am westlichen Ufer auf einer Länge von 3000m oberhalb der Sperrmauer.

Sonstige Bestimmungen sind dem Angelschein zu entnehmen.

Zurück zum Seitenanfang...
 

Biggetalsperre incl. Olper Vorbecken 
Ruhrverband, Forsten und Ökologie

Ganzjährig geöffnet

Bedingungen:
2 Angeln + 1 Köderfischsenke 1 x 1m erlaubt
Angelstrecke auf der Rückseite des Erlaubnisscheins abgebildet
Lagern, Grillen, Feuer, Zelten verboten
Boote außerhalb der ausgewiesenen Liegeplätze lagern verboten
außerhalb der erlaubten Angelzeit die Talsperre mit Booten befahren verboten
Verbot des Angelns mit Blinkern, Spinnern und Systemen ohne Stahl- oder Kevlarvorfächer
höchstens 3 Forellen pro Angeltag, gefangene Fische dürfen nicht verkauft werden
Erlaubnisschein berechtigt nicht zum Befahren der für den Anliegerverkehr freigegebenen Wege

mit Booten sind folgende Abstände einzuhalten:
- von Wasserbauwerken 50m
- Anlegestellen und Uferflächen 25m
- Bojenketten 10m

Angelzeit von 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang
in der Zeit vom 1.6. - 30.9. ist das Nachtangeln erlaubt (nicht vom Boot aus)
Eisangelverbot und Verbot des Angelns vom Boot bei Eisbildung auf der Talsperre
Verbot des Angelns an Badeplätzen im Umkreis von 50m auf der Wasserfläche vom 01.05. bis 01.10.

Schonzeit für Hecht vom 15.02. - 30.04.
Schonzeit für Zander vom 01.04. - 31.05.
Mindestmaß für Forellen ist 50cm (Olper Vorbecken 25cm)

Zum Zwecke der Fischereiausübung dürfen nicht betreten werden:
- Stellen an befestigten Uferwegen, deren Pflaster oder Steinschüttungen insbesondere durch fehlende oder aus dem Verbund gelockerte Steine beschädigt sind.
- Bootsstege und Segelboothäfen mit den dazugehörigen abgegrenzten Uferflächen
- die zum Rasten, Zelten oder Baden kenntlich gemachten Stellen
- der Hauptdamm und beide Ufer zwischen Hauptdamm u. d. davorliegenden Bojenketten
- die Vordämme und jeweils beide Ufer 50m talauf- und talabwärts
- das Biggekraftwerk
- Brückenbauwerke u. d. Schwemmgutsperre am Einlauf der Bigge und beide Ufer 15m talauf- und talabwärts
- die Ufer zwischen der Listersperrenmauer und der unterhalb liegenden Bojenkette
- das Betriebsgelände des RV in Hohenhagen und das zwischen diesem Gelände und dem Yachtclub Lister liegende Ufer
- die Uferfläche 20m östlich und 20m westlich der Pumpenanlage der Kreiswasserwerke Olpe

Sonstige Bestimmungen sind dem Angelschein zu entnehmen.

Zurück zum Seitenanfang...
 

Sorpetalsperre 
Ruhrverband, Forsten und Ökologie

Ganzjährig geöffnet

Bedingungen:
2 Angeln + 1 Köderfischsenke 1 x 1m erlaubt
Angelstrecke auf der Rückseite des Erlaubnisscheins abgebildet
Lagern, Grillen, Feuer, Zelten verboten
Verbot des Angelns mit Blinkern, Spinnern und Systemen ohne Stahl- oder Kevlarvorfächer
höchstens 3 Forellen pro Angeltag, gefangene Fische dürfen nicht verkauft werden
Schleppangeln vom 01.12.-15.03.
Erlaubnisschein berechtigt nicht zum Befahren der für den Anliegerverkehr freigegebenen Wege

mit Booten sind folgende Abstände einzuhalten:
- von Wasserbauwerken 50m
- Anlegestellen und Uferflächen 25m
- Bojenketten 10m

Angelzeit von 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang
in der Zeit vom 01.06. - 30.09. ist das Nachtangeln erlaubt (nicht vom Boot aus)
Eisangelverbot und Verbot des Angelns vom Boot bei Eisbildung auf der Talsperre
Verbot des Angelns an Badeplätzen im Umkreis von 50m auf der Wasserfläche vom 01.05. bis 01.10.

Schonzeit für Hecht vom 15.02. - 30.04.
Schonzeit für Zander vom 01.04. - 31.05.
Mindestmaß für Forellen ist 50cm

Zum Zwecke der Fischereiausübung dürfen nicht betreten werden:
- Stellen an befestigten Uferwegen, deren Pflaster oder Steinschüttungen insbesondere durch fehlende oder aus dem Verbund gelockerte Steine beschädigt sind.
- Anlegestellen (Bootsstege) für Boote und die dazugehörigen Uferflächen
- die zum Rasten, Zelten oder Baden kenntlich gemachten Stellen
- der Hauptdamm und die Ufer talaufwärts 100m auf der Nordwestseite und 250m auf der Südostseite
- der Vordamm und jeweils beide Ufer 50m talauf- und abwärts
- der Setmeckestollen sowie das Ufer 50m nördlich und südlich des Stollens
- das Westufer des Vorbeckens von der Ameckerstrasse (Brücke) bis einschl. der Erholungsanlage Amecke und das Ostufer bis zum Kilometerstein 0,2 an der L687

Sonstige Bestimmungen sind dem Angelschein zu entnehmen.

Zurück zum Seitenanfang...
 

Hennetalsperre
Ruhrverband, Forsten und Ökologie

Ganzjährig geöffnet

Bedingungen:
2 Angeln + 1 Köderfischsenke 1 x 1m erlaubt
Angelstrecke auf der Rückseite des Erlaubnisscheins abgebildet
Lagern, Grillen, Feuer, Zelten verboten
Verbot des Angelns mit Blinkern, Spinnern und Systemen ohne Stahl- oder Kevlarvorfächer
höchstens 3 Forellen pro Angeltag, gefangene Fische dürfen nicht verkauft werden.
Erlaubnisschein berechtigt nicht zum Befahren der für den Anliegerverkehr freigegebenen Wege

mit Booten sind folgende Abstände einzuhalten:
- von Wasserbauwerken 50m
- Anlegestellen und Uferflächen 25m
- Bojenketten 10m

Angelzeit von 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang
in der Zeit vom 01.06. - 30.09. ist das Nachtangeln erlaubt (nicht vom Boot aus)
Eisangelverbot und Verbot des Angelns vom Boot bei Eisbildung auf der Talsperre
Verbot des Angelns an Badeplätzen im Umkreis von 50m auf der Wasserfläche vom 01.05. bis 01.10.

Schonzeit für Hecht vom 15.02. - 30.04.
Schonzeit für Zander vom 01.04. - 31.05.
Mindestmaß für Forellen ist 50cm

Zum Zwecke der Fischereiausübung dürfen nicht betreten werden:
- Stellen an befestigten Uferwegen, deren Pflaster oder Steinschüttungen insbesondere durch fehlende oder aus dem Verbund gelockerte Steine beschädigt sind.
- Anlegestellen (Bootsstege) für Boote und die dazugehörigen Uferflächen, sowie Anlegestellen der Personenschifffahrt während der Betriebszeiten
- die zum Rasten, Zelten oder Baden kenntlich gemachten Stellen
- der Hauptdamm und die Ufer talaufwärts 150m auf der Nordseite und 100m auf der Südseite
- der Vordamm und beide Ufer 50m talabwärts
- die zum Park des Hotel Hennesee-Residenz gehörende Uferfläche.

Sonstige Bestimmungen sind dem Angelschein zu entnehmen.

Zurück zum Seitenanfang...

Edersee 
Naturpark Kellerwald-Edersee

Angelbezirk:
Edertalsperre von der Brücke bei Herzhausen bis zur Sperrmauer

Bedingungen
- höchstens 2 Handangeln erlaubt
- keine weiteren Fanggeräte (außer beschränkte Nutzung des Senknetzes 1,25 x 1,25m zum Fang von Köderfischen für den täglichen eigenen Bedarf ist gestattet)
- Schleppangeln mit muskelbetriebenen Boot vom 16.04.-31.01. gestattet
- In der Zeit vom 01.10.-31.01. ist das Schleppfischen von einem mit Elektromotor angetriebenen Boot gestattet
- Verbot des Angelns mit lebendem Köderfisch
- tägliches Fanglimit: Hecht/Zander höchstens je 3 Stück

Beim Fischfang dürfen die Ufer, die durch aufgestellte Warntafeln gekennzeichnet sind , nicht betreten werden. Außerdem ist das Angeln von Brücken, Bootsanlegestegen und sonstigen Bauwerken aus sowie in den Seitenbächen, in den Vorbecken bei Niederwerbe und im Banfeteich, im Rehbachteich sowie in Naturschutz- und Fischschongebieten verboten.
Der Stauraum darf beim Absinken des Wasserstandes mit Kraftfahrzeugen nicht befahren werden.

Angelzeit von Sonnenaufgang bis Mitternacht

Bei starkem Ansinken das Wasserstandes in der Talsperre kann die Angelfischerei vorrübergehend mit Zustimmung der Fischereiaufsichtsbehörde gesperrt werden.
Ein Anspruch auf Erstattung der Erlaubnisscheingebühr kann hieraus nicht abgeleitet werden.
Während der Hechtschonzeit (01.02.-15.04.) ist die Verwendung von Raubfischangeln, Spinnangeln und der Köderfischsenke untersagt 

Sonstige Bestimmungen sind dem Angelschein zu entnehmen.

Zurück zum Seitenanfang...
 

Rhein in NRW 
Rheinfischereigenossenschaft; Petrusstrasse 20; 53639 Königswinter

Ganzjährig geöffnet

Bedingungen:
1 Flugangel mit 2 Haken oder 1 Spinnangel oder 2 Handangeln mit je 1 Haken
Gewässerstrecke: Rheinstrom im Land NRW
- rechtes Ufer von km 639,27 bis km 857,70
- linkes Ufer von km 642,23 bis km 862,90
- alle Nebengewässer sind ausgenommen
beim Fischfang dürfen keine Fahrzeuge verwendet werden

Fangbegrenzungen:
Aale, Forellen, Hecht, Karpfen, Zander höchstens 3 Stück

Köderfischsenke, lebende Köderfische und Setzkescher verboten

Sonstige Bestimmungen sind dem Angelschein zu entnehmen.

Zurück zum Seitenanfang...
 

Die o.g Informationen sind lediglich Hinweise und keinesfalls rechtsverbindlich!
Entscheidend sind die jeweiligen Ausführungen der Fischereirechtsinhaber, die sich in der Regel auf den Erlaubnisscheinen befinden.


   

Für den Download und Druck der o.g. Auflistung im PDF-Format bitte hier klicken

   
Kostenloser Download des Acrobat® Readers: