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| Bei uns
erhalten Sie - unter Vorlage Ihrer
gültigen Fischereilizenz - Erlaubnisscheine für folgende
Gewässer: |
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Gewässer |
Verein |
Ort |
Preis in
Euro (€) |
Untere
Sieg
(in Siegen) |
SFV
Hüttental |
Siegen |
Mitglieder:
Tag 8,- Jugend 4,-
Gäste: Tag 10,- Jugend 10,- + 2,50 Pfand |
Obere
Sieg
(in Siegen) |
SFV
Hüttental |
Siegen |
Mitglieder:
Tag 8,- Jugend 4,-
Gäste: Tag 10,- Jugend 10,- + 2,50 Pfand |
| Ferndorf
nur zum Fliegenfischen |
SFV
Hüttental |
Siegen-Geisweid-
Weidenau |
Mitglieder:
Tag 8,- Jugend 4,-
Gäste: Tag 10,- Jugend 10,- + 2,50 Pfand |
Sieg
bei Niederschelden |
KFV Siegen-Wittgenstein |
Siegen-Niederschelden |
Tag 22,- |
| Sieg
bei Netphen |
ASV
Netpherland |
Netphen-Deuz |
Mitglieder: Tag 8,- Jugend 5,-
Normal: Tag 15,- Jugend 10,- |
Sieg
bei Wissen |
ASV Wissen e.V. |
Wissen |
Tag 15,-
3 Tage 41,-
Woche 47,-
2 Wochen 79,- |
|
Schwanenteich |
SFV Hüttental |
Siegen-Geisweid (Wenscht) |
Mitglieder:
Tag 8,- Jugend 4,-
Gäste: Tag 10,- Jugend 10,- + 2,50 Pfand |
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Berghäuser
Weiher |
KFV Siegen-Wittgenstein |
Kreuztal-Osthelden
(Junkernhees) |
Tag 15,-
Nachtangeln 20,- |
|
Aartalstausee |
FSV 1973 Bischoffen e. V.
Aartalstausee |
Bischoffen |
Tag 11,- + 4,- Pfand |
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Tüschebachs
Weiher |
KFV
Siegen-Wittgenstein |
Niederfischbach-Harbach |
Tag 15,-
Nachtangeln 20,- |
|
Seelbacher
Weiher |
IAS Siegen |
Siegen-Seelbach |
Tag 8,- + 2,- Pfand |
|
Hüttenweiher
Müsen |
Anglerfreunde
Müsen |
Hilchenbach-Müsen |
Tag 8,50 |
|
Gambachsweiher |
SFV-Freudenberg |
Freudenberg |
Tag 8,- |
|
Elkenroth |
SFV-Elkenroth |
Elkenroth |
detaillierte
Liste |
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Ahauser
Stausee |
(Ruhrtalsperrenverband) |
Attendorn |
Tag 10,- |
|
Listertalsperre |
(Ruhrtalsperrenverband) |
Olpe,
Drolshagen |
Tag 6,- 2 Tage 11,- Woche
18,-
Jahr 62,- (Jugend 31,-) |
| Biggetalsperre
und Olper Vorbecken |
(Ruhrtalsperrenverband) |
Olpe |
Tag 6,- 2 Tage 11,- Woche
18,-
Jahr 70,- (Jugend 35,-)
+ 10,- Pfand |
|
Sorpetalsperre |
(Ruhrtalsperrenverband) |
|
Tag 5,- |
| Hennetalsperre |
(Ruhrtalsperrenverband) |
|
Tag 5,- |
|
Edersee |
Naturpark Kellerwald |
|
2
Tage 15,- + 5,- Pfand |
|
Rhein
in NRW |
(Rheinfischereigenoss.) |
ca
km 640-860 (ganz NRW) |
Jahr 34,- 3 Tage
10,-
Rentner & Jugend Jahr 17,- |
Näheres zu den Gewässern
Untere
Sieg (in Siegen)
(Sportfischerverein Hüttental e.V.)
Unter Sieg - von Fußgängerbrücke Eintracht Stummesloch bis Bahnbrücke Eiserfeld
Bahnhof
Saisonstart:
11.04.2010
Saisonende: (noch nicht
bekannt)
Bedingungen:
- 1 Handangel bestückt mit wiederhakenlosen Haken erlaubt
- Als Köder sind ausschließlich Kunstfliegen sowie künstliche
Spinnköder erlaubt
-Es dürfen von folgenden Fischarten höchstens 2 maßige Exemplare
entnommen werden:
Äsche (30cm), Forelle (30cm), Barbe (50cm). Die Maße in Klammern entsprechen dem jeweiligen Mindestmaß. Andere
Fischarten sind unbeschränkt.
- Jede Forelle ist unverzüglich nach ihrer Entnahme in der dafür
vorgesehenen Statistik einzutragen. Alle anderen Fischarten sind
unbeschränkt.
- Untermaßige und über dem Limit liegenden Fische sind sofort schonend
zurückzusetzen (bitte Fische nur mit nassen Händen berühren!).
Erscheint das Zurücksetzen aufgrund von Verletzungen unzweckmäßig, ist
der Fisch zu zerschneiden und zu vergraben.
- Sofern nicht anders angegeben, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des
Landes NRW. Sonstige Bestimmungen sind dem
Angelschein zu entnehmen.
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Obere
Sieg (in Siegen)
(Sportfischerverein Hüttental e.V.)
Obere Sieg - von Hindenburgbrücke bis
Fußgängerbrücke Eintracht Stummesloch
Saisonstart:
11.04.2010
Saisonende: (noch nicht
bekannt)
Bedingungen:
-Es dürfen von folgenden Fischarten höchstens 2 maßige Exemplare
entnommen werden:
Aal (50cm), Forelle (30cm), Hecht (50cm), Karpfen (35cm), Schleie (25cm). Die Maße in Klammern entsprechen dem jeweiligen Mindestmaß. Andere
Fischarten sind unbeschränkt.
- Alle Fische spätestens nach Beenden des Fischens in die Statistik
eintragen. Bitte Statistik an der Ausgabestelle zurückgeben oder an die
Vereinsadresse schicken. Danke!
- Untermaßige und über dem Limit liegenden Fische sind sofort schonend
zurückzusetzen (bitte Fische nur mit nassen Händen berühren!).
Erscheint das Zurücksetzen aufgrund von Verletzungen unzweckmäßig, ist
der Fisch zu zerschneiden und zu vergraben.
- Sofern nicht anders angegeben, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des
Landes NRW.
Sonstige Bestimmungen sind dem
Angelschein zu entnehmen.
einige Bilder vom
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Ferndorf
(Sportfischerverein Hüttental
e.V.)
(von Buschhütten an der Brücke B54 bis Weidenau, Damaskusbrücke
nähe Hallenbad)
Die Ferndorf darf nur mit der
Fliegenrute befischt werden!!!
Saisonstart:
11.04.2010
Saisonende: (noch nicht
bekannt)
Bedingungen:
- Als Köder sind ausschließlich
Kunstfliegen zugelassen.
- Die Fischerei ist grundsätzlich nur mit 1 Handangel bestückt mit 1
widerhakenlosen Haken erlaubt.
- Es dürfen von folgenden Fischarten jeweils höchstens 2 maßige
Exemplare entnommen werden:
Äsche (30cm), Forelle (30cm), Hecht (50cm), Zander (50cm).
Die Maße in Klammern entsprechen dem jeweiligen Mindestmaß. Andere
Fischarten sind unbeschränkt.
- Jede Forelle ist unverzüglich nach ihrer Entnahme in der dafür
vorgesehenen Statistik einzutragen.
- Alle anderen Fische bitte spätestens nach Beenden des Fischens in die
Statistik eintragen.
- Untermaßige und über dem Limit liegende Fische sind sofort schonend
zurückzusetzen.
- Weißfische dürfen nicht zurückgesetzt werden.
Sonstige Bestimmungen sind dem
Angelschein zu entnehmen.
einige Bilder vom
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Sieg
bei Niederschelden
Kreisfischereiverein
Siegerland e.V.; Postfach 100722; 57007 Siegen
Sieg bei Niederschelden -
ehemalige Rathaus Niederschelden (Ortsausgang Eiserfeld) bis zur
Landesgrenze (Bahnhof Niederschelderhütte)
Saisonstart: 29.03.2010 Saisonende: (noch nicht
bekannt)
Angelzeit: von 6.00 bis 21.00 Uhr
Bedingungen:
- Das Angeln ist mit 1 Handangel erlaubt. Die Spinnrute sowie die
Fliegenrute dürfen nur mit einem einfachen Haken versehen sein. Weitere
Fanggeräte sind verboten.
- Das Angeln in den beiden Altarmen ist verboten (Schongebiet).
- Das Angeln ist nur mit Kunstködern gestattet. Blinker, Spinner, Wobbler,
Fliege ist ein reißfestes Vorfach vorzuschalten.
- An den Gewässern ist das Ausnehmen der gefangenen Fische nicht
gestattet.
- Es gelten die gesetzlichen Schonvorschriften des Bundeslandes NRW;
abweichend gelten die vom Verein festgelegten Mindestmaße.
- Schonzeit: Hecht: 15. Feb. bis 30. April, Bachforelle: 20. Okt. bis 15.
März, Äsche: 1. März bis 30. April.
- Untermassige Fische sind schonend vom Haken zu lösen und sofort
zurückzusetzen. Fische dürfen nicht in Setzkeschern gehältert
werden.
- Ein gehakter Edelfisch, der das Mindestmaß erreicht hat, darf nicht
zurückgesetzt werden (Ausnahme während der Schonzeit).
- Am Tag dürfen nicht mehr als 4 Edelfische gefangen werden, davon jedoch
max. 4 Bachforellen, max. 2 Äschen, max. 1 Hecht.
- Den mit Ausweisen versehenen Kontrollpersonen sind nach Aufforderung die
Angelpapiere, -gerät und der Fang vorzuzeigen. Festgestellte Verstöße
führen zum Entzug der Erlaubnis. Bei schwerwiegenden Verstößen behält
sich der Verein das Recht zur Anzeige vor.
- Die Gebühr für den Erlaubnisschein ist bei den Scheinausgabestellen zu
entrichten.
- Jugendliche unter 14 Jahren ist das Angeln nur in Begleitung eines
Erziehungsberechtigten oder aber eines Fischereiberechtigten (mit
gültigem Jahresfischereischein) gestattet.
- Verunreinigung von Gewässer sowie der Uferfläche führen zum
sofortigen Einzug des Fischereierlaubnisvertrages.
- Der KFV Siegerland e.V., Siegen, haftet für keinerlei Ersatzansprüche,
Unglücksfälle, Verletzungen, Sachschäden oder dergleichen. Der
Erlaubnisscheininhaber haftet dem KFV Siegerland e.V., Siegen für alle
Schäden und Aufwendungen, die durch ihn verursacht werden.
- Der KFV Siegerland e.V., Siegen, erhebt eine Pfandgebühr von 3 Euro.
Nach Rückgabe des Erlaubnisscheins erhalten Sie Ihren Pfand durch den
Aussteller zurück. Die Rückgabe des Pfandes ist nur innerhalb von 4
Wochen nach Ausstellungsdatum möglich.
Sonstige Bestimmungen sind dem
Angelschein zu entnehmen.
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Sieg
bei Netphen
Saisonstart:
21.03.2010
Saisonende: (noch nicht
bekannt)
- Es darf nur mit einer
Hand- bzw. Spinnangel oder mit künstlicher Fliege gefischt werden.
- Einzel- und Drillingshaken dürfen nur ohne Widerhaken der Größe 2-6
benutzt werden. Drillingshaken nur beim Spinnfischen erlaubt.
- An einem Tag dürfen nicht mehr als 4 Salmoniden gefangen werden (Ausnahme
ist der Döbel).
- Die gefangenen Fische dürfen nicht gehältert werden.
- Das Angeln mit Köderfisch, sowie das Einsetzen von Fischen jeglicher Art
ist verboten.
- Das Befahren der Angelstrecke ist verboten.
- Das Betreten von Wiesen ist nur in einem Abstand von 1,5m zum Ufer
gestattet.
- Lagern, offenes Feuer und Zelten am Gewässer ist verboten.
Achtung Naturschutzgebiet!
- Die Angelzeit ist von 6.00 bis 21.00 Uhr
festgesetzt. Vor Beginn des Angelns ist die Zeit unten auf dem Angelschein
einzutragen.
- Mindestmaße für die Bach- und Regenbogenforellen 25cm, Äschen 30cm.
- Schonzeit für Äsche: 01.03.-30.04.
- Im übrigen gelten die gesetzlichen Mindestmaße und Schonzeiten.
- Die Grenzen der Angelstrecke sind durch Schilder gekennzeichnet.
- In der mit Hinweisschildern gekennzeichneten Ruhezone ist das Angeln
verboten.
Sonstige Bestimmungen sind dem Angelschein zu entnehmen.
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Sieg
bei Wissen
Angelsportverein
Wissen e.V.
Sieg bei Wissen - von der
Fußgängerbrücke zum Stadion Wissen flußaufwärts bis zur
Kleehahnbrücke in Siegental!! Jeweils 30m vor und nach Bacheinmündungen
ist das Angeln nicht gestattet
Saisonstart:
Saisonende: (noch nicht
bekannt)
Angelzeit: 1 Stunde vor
Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang
Bedingungen:
- 2 Handangeln mit je einem Angelhaken. Das Fischen mit dem Senknetz zum
Fang von Köderfischen ist nicht erlaubt.
- Die tägliche Fangmenge ist begrenzt auf 2 Edelfische und 5 Weißfische
oder 10 Weißfische ohne Edelfische, jedoch nur 1 Karpfen täglich. Döbel
und Barsche zählen als Weißfische. Spinnfischen, Blinker etc. ist nicht
erlaubt. Fliegenfischen ist vom 15.10. bis 30.04. verboten. Im Übrigen
ist das Landesfischereigesetz über Fischereischein maßgebend.
Mindestmaße:
Hecht 60cm, Forelle 25cm, Äsche 30cm, Karpfen 35cm, Rotauge/Rotfeder
18cm, Schleie 25cm, Barbe 35cm, Zander 45cm, Brachsen, 25cm, Döbel 18cm
- Untermaßige Fische
sind sofort zurückzusetzen. Gefangene maßige Fische sind zu entnehmen,
sofern sie sich nicht in der Schonzeit befinden.
Schonzeiten:
Hecht 01.01.-01.06., Forelle 15.10.-15.03., Äsche ganzjährig geschont,
Karpfen 01.06.-31.07., Rotauge 15.04.-31.05., Schleie 01.06.- 31.07.,
Barbe 01.05.-15.06.
- Die Tagesscheine sind
nach Beendigung des Angelns in den Rückgabekasten an der
Sportfischerhütte einzuwerfen! Bei Nichtbeachtung wird eine
Angelerlaubnissperre für die Gewässerstrecke des Angelsportvereins
Wissen e.V. verhängt!
Sonstige Bestimmungen sind dem
Angelschein zu entnehmen.
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Schwanenteich
in Siegen-Geisweid (Sportfischerverein
Hüttental e.V.)
Saisonstart: 16.03.2010
Saisonende: 31.12.2010
Bedingungen:
- 2 Handangeln erlaubt
- Die Fischwaid auf Raubfisch ist ab dem 01.07. bis zum Ende der Saison
erlaubt. Bis zum 01.07. dürfen weder Spinnköder noch Köderfische,
Fischfetzen oder sonstige Raubfischköder benutzt werden.
Es dürfen von folgenden Fischarten höchstens 2 maßige Exemplare
entnommen werden:
Aal (50cm), Äsche (30cm), Forelle 30cm), Hecht (50cm), Karpfen (35cm),
Schleie (25cm), Zander (50cm).
- Die Maße in Klammern entsprechen dem jeweiligen Mindestmaß. Andere
Fischarten sind unbeschränkt.
- Alle anderen Fische bitte spätestens nach Beenden des Fischens in die
Statistik eintragen.
- Untermaßige und über dem Limit liegende Fische sind sofort schonend
zurückzusetzen.
Sonstige Bestimmungen sind dem
Angelschein zu entnehmen.
einige Bilder vom
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Berghäuser
Weiher
Kreisfischereiverein
Siegerland e.V.; Postfach 100722; 57007 Siegen
Sperrzeiten: 02.05.
+ 29.08.
Saisonstart: 29.03.2010 Saisonende: 30.10.2010
Angelzeit: von 5.00 bis 22.00 Uhr
Bedingungen:
- Angeln vom Ufer mit 2 Handangeln, davon jedoch nur eine Raubfischangel.
Friedfische dürfen nur mit einfachem Haken gefischt werden. Weitere Fanggeräte sind verboten
- in der Raubfischschonzeit ist das Angeln mit Kunstköder und Köderfisch
verboten.
- Anfütterverbot außer mit Lebendködern (Verbot von Futterkörbchen)
- Untermassige Fische sind schonend zurückgesetzt.
- Edelfische dürfen nicht zum Zwecke der späteren Größensortierung
gehältert werden
Fangbegrenzungen: Edelfische
(Forelle, Karpfen, Schleie, Aal, Hecht, Zander) pro Angeltag nicht
mehr als 4 Stück, davon nicht mehr als 1 Karpfen, 1 Hecht, 1 Aal.
Gesetzliche Mindestmaße und Schonzeiten sind einzuhalten.
Mindestmaße: Hecht/Zander 50cm,
Karpfen 35cm, Schleie 28cm, Forelle 25cm, Aal 40cm
Achtung: An folgenden
Terminen ist am
Berghäuser Weiher Nachtangeln möglich, Scheine bei uns im
Angelshop-Dornseifer erhältlich:
05.06. + 12.06.
+ 26.06. + 10.07. + 24.07. + 07.08. + 21.08. +04.09. + 18.09. + 02.10. +
16.10.2010
jeweils von 19.00 bis 6.00 Uhr.
Sonstige Bestimmungen sind dem Angelschein zu entnehmen.
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Aartalstausee
Fischereisportverein
1973 Bischoffen e. V. Aartalstausee
Ganzjährig geöffnet
Angelzeit: von Sonnenaufgang bis Einbruch der Dunkelheit
Bedingungen:
- 2 Handangeln, davon 1 Raubfischrute
- Hältern nur mit zugelassenen Vorrichtungen (laut Hessischem
Fischereigesetz)
- Angeln vom Boot ist verboten (einschließlich Futterboot und Echolot)!
Das Ausbringen von Futter, Köder und Montagen mit jeglicher Art von
Schwimmhilfen ist untersagt.
- Das eingezäunte Vorbecken ist Naturschutzgebiet und darf nicht betreten
werden.
- Bei der Ausübung der Fischerei ist auf sonstige durch die
Gemeingebrauchsordnung zugelassene Nutzung der Wasserfläche die gebotene
Rücksicht zu nehmen (Segler, Surfer, Schwimmer).
- Am Nordufer, im Bereich des Badestrandes, der Badeinsel, des Bootshafens
und der Surfanlage, ist während der allgemeinen Betriebszeiten die
Ausübung der Fischerei untersagt.
- Anlagen und Stege im Wasser dürfen nicht errichtet werden.
- Fahrzeuge sind an den vorgesehenen Parkplätzen abzustellen.
- In einer Entfernung von weniger als 15 Meter zum Haupt- oder
Zwischendamm sowie an den Schräghängen und Steinaufschüttungen der
Dämme und Inseln ist die Fischereiausübung generell untersagt!
- Jeder campingartige Betrieb am Ufer ist untersagt!
- Bei geschlossener Eisdecke ist das Angeln verboten!
- Den Anordnungen der Fischereiaufseher ist unbedingt Folge zuleisten!
Bei Zuwiderhandlungen der Bedingungen droht Scheinentzug!
Eine Rückerstattung der Erlaubnisscheingebühr kann nicht erfolgen!
Der Tagesschein entbindet nicht von den derzeit gültigen Parkgebühren.
Fangbegrenzungen:
Insgesamt 13 Fische pro Tag, davon 1 Raubfisch (Hecht oder Zander). 2
Friedfische (Karpfen oder Schleie) 10 Weißfische. Barsche unbegrenzt.
Die gesetzlichen
Mindestmaße und Schonzeiten sind unbedingt einzuhalten (LFO).
Sonstige Bestimmungen sind dem Angelschein zu entnehmen.
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Tüschebachs
Weiher
Kreisfischereiverein Siegerland e.V.;
Postfach 100722; 57007 Siegen
Sperrzeiten:
Saisonstart: 29.03.2010 Saisonende: 30.10.2010
Angelzeit: von 5.00 bis 22.00 Uhr
Bedingungen:
- Angeln vom Ufer mit 2 Handangeln, davon jedoch nur eine Raubfischangel.
Friedfische dürfen nur mit einfachem Haken gefischt werden. Weitere Fanggeräte sind verboten
- in der Raubfischschonzeit ist das Angeln mit Kunstköder und Köderfisch
verboten.
- Anfütterverbot außer mit Lebendködern (Verbot von Futterkörbchen)
- Untermassige Fische sind schonend zurückgesetzt.
- Edelfische dürfen nicht zum Zwecke der späteren Größensortierung
gehältert werden
Fangbegrenzungen: Edelfische
(Forelle, Karpfen, Schleie, Aal, Hecht, Zander) pro Angeltag nicht
mehr als 4 Stück, davon nicht mehr als 1 Karpfen, 1 Hecht, 1 Aal.
Gesetzliche Mindestmaße und Schonzeiten sind einzuhalten.
Mindestmaße: Hecht/Zander 50cm,
Karpfen 35cm, Schleie 28cm, Forelle 25cm, Aal 40cm
Achtung: An folgenden
Terminen ist am Tüschebachs Weiher Nachtangeln möglich, Scheine bei uns im
Angelshop-Dornseifer erhältlich:
05.06. +
12.06. + 26.06. + 10.07. + 24.07. + 07.08. + 21.08. +04.09. + 18.09. +
02.10. + 16.10.2010
jeweils von 19.00 bis 6.00 Uhr.
Sonstige Bestimmungen sind dem Angelschein zu entnehmen.
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Seelbacher
Weiher
Interessengemeinschaft der
Angelvereine des Kreises Siegen-Wittgenstein; Postfach 210208; 57026
Siegen
Sperrzeiten: (bisher keine
Sperrzeiten bekannt)
Saisonstart:
21.03.2010 Saisonende:
Nachtangeltermine: *** noch nicht bekannt ***
Angelzeit: von 5.00 bis 22.00 Uhr
Bedingungen:
- 2 Handangeln, davon nur 1 Raubfischangel; Friedfischangel mit nur
1 Haken; weitere Fangeräte sind verboten
- In der Raubfischschonzeit Verbot von Raubfischködern (bis einschl. 31.05.
Hecht-und Zanderschonzeit)
- Angeln mit lebendem Köderfisch ist verboten
- Anfüttern Verboten (außer Maden und Würmer)
Mindestmaße:
- Fangbegrenzungen: täglich max. 4 Edelfische, jedoch nur - 1
Hecht,
- 1 Zander, -1 Karpfen, -1 Sterlet, -4 Forellen oder 4 Schleien.
Gefangene Fische dürfen nicht gehältert werden.
Bach- und Regenbogenforelle 25cm, Schleie 25cm, Aal 35cm,
Karpfen 35cm, Zander 50cm, Hecht 50cm, Sterlet 60cm
Sonstige Bestimmungen sind dem
Angelschein zu entnehmen.
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Hüttenweiher
Müsen
Anglerfreunde Müsen e.V.
Sperrzeiten:
Saisonstart: Saisonende: (noch nicht
bekannt)
Bedingungen:
- 2 Ruten vom Ufer
- 4 Edelfische davon jedoch nur 2 Karpfen
Mindestmaße: Karpfen 35cm, Forelle 25cm, Zander 40cm, Wels 80cm,
Schleie 26cm, Aal 40cm, Hecht 50cm
Angelzeit: 1 Stunde vor
Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang
Sonstige Bestimmungen sind dem
Angelschein zu entnehmen.
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Gambachsweiher
Sportfischereiverein Freudenberg e.V.
Sperrzeiten: (bisher keine Sperrzeiten bekannt)
Saisonstart: 21.03.2010 Saisonende: 21.10.2010
Nachtangeltermine: *** noch nicht bekannt ***
Angelzeit: 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang
Bedingungen:
- 2 Handangeln, davon nur 1 Raubfischangel; Friedfischangel mit je nur
1 Haken
- lagern, zelten, Feuer verboten
- Steine aus Uferbefestigung zu lockern oder zu entfernen ist Verboten
- Schonzeit für Hecht 15.02.-30.04.; Schonzeit für Zander 01.04.-31.05.
Mindestmaße:
- Fangbegrenzungen: - 3 Forellen 25cm, - 3 Schleien 25cm, 1
Karpfen 35cm, 1 Zander 45cm,
1 Aal 40cm (nicht mehr als 3 Forellen und/oder Schleien
zusammen pro Tag);
gefangene Weißfische nicht zurücksetzen.
Sonstige Bestimmungen sind dem
Angelschein zu entnehmen.
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Elkenrother Weiher
(Sportfischereiverein Elkenroth e.V.)
Preisliste
Die Preise in Klammern gelten für Sportfischer, die in der
Verbandsgemeinde Gebhardshain ihren Urlaub verbringen und dies durch eine
Bescheinigung des Bürgermeisters oder einer Pension nachweisen können.
|
Gastkarte
1 Tag |
€ 12,- |
|
Gastkarte
3 Tage |
€ 25,- |
|
Gastkarte
1 Woche |
€ 50,- |
|
Gastkarte
2 Wochen |
€ 70,- |
|
Gastkarte
3 Wochen |
€ 90,- |
|
Gastkarte
1 Monat |
€ 120,- |
|
Gastkarte
1 Tag Jugendliche |
€
7,- |
Sperrzeiten: 10.05.-13.05.
+ 17.06.-20.06. + 23.09.-26.09.
Saisonstart: 22.03.2010 Saisonende: (noch nicht
bekannt)
Bedingungen:
- 2 Handangeln mit je 1 Angelhaken + 1 Senke, Verbot weiterer Fanggeräte
- Stippfischen nur mit Schonhaken
- Hälterverbot, keine Verwendung von Köderfischen aus fremden Gewässern
- Jugendliche angeln mit 1 Rute in der Nähe eines erfahrenen Anglers
Mindestmaße:
- Fangbegrenzungen: täglich max. 4 Edelfische, jedoch nur - 1Hecht, - 1
Zander, -1 Karpfen, - 1Seeforelle; Weißfische ohne Beschränkung
Forelle >25cm, Schleie >25cm, Aal >40cm, Karpfen >35cm, Zander
>50cm, Hecht >50cm, Rotauge + Rotfeder >15cm
Störe sind ganzjährig geschützt, Untermaßige Fische sind sofort
zurückzusetzen.
Angelzeit 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang
Sonstige Bestimmungen sind dem Angelschein zu entnehmen.
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Ahauser
Stausee
Ruhrverband, Forsten und
Ökologie
Bedingungen:
1 Handangel erlaubt
Angelstrecke auf der Rückseite des Erlaubnisscheins abgebildet
Lagern, Grillen, Feuer, Zelten verboten
höchstens 3 Forellen pro Angeltag, gefangene Fische dürfen nicht
verkauft werden
Erlaubnisschein berechtigt nicht zum Befahren der für den Anliegerverkehr
freigegebenen Wege
Angelzeit von 1 Stunde vor Sonnenaufgang
bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang
Eisangelverbot!
Verbot mit Fischen von Naturködern
Mindestmaß für Forellen
25cm, Äschen 30cm
Zum Zwecke der Fischereiausübung dürfen
nicht betreten werden:
- Stellen an befestigten Uferwegen, deren Pflaster oder Steinschüttungen
insbesondere durch fehlende oder aus dem Verbund gelockerte Steine
beschädigt sind.
- die Kraftwerksanlagen, Bahnanlagen, Sperrdamm und beide Ufer 50m
talaufwärts
Sonstige Bestimmungen sind dem Angelschein zu entnehmen.
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Listertalsperre
Ruhrverband, Forsten und Ökologie
Ganzjährig geöffnet
Bedingungen:
2 Angeln + 1 Köderfischsenke 1 x 1m erlaubt
Angelstrecke auf der Rückseite des Erlaubnisscheins abgebildet
Lagern, Grillen, Feuer, Zelten verboten
Boote außerhalb der ausgewiesenen Liegeplätze lagern verboten
Verbot des Angelns mit Blinkern, Spinnern und Systemen ohne Stahl- oder
Kevlarvorfächer
höchstens 3 Forellen pro Angeltag, gefangene Fische dürfen nicht
verkauft werden
Erlaubnisschein berechtigt nicht zum Befahren der für den Anliegerverkehr
freigegebenen Wege
mit Booten sind folgende Abstände
einzuhalten:
- von Wasserbauwerken 50m
- Anlegestellen und Uferflächen 25m
- Bojenketten 10m
Angelzeit von 1 Stunde vor Sonnenaufgang
bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang
in der Zeit vom 1.6. - 30.9. ist das Nachtangeln erlaubt
Eisangelverbot und Verbot des Angelns vom Boot bei Eisbildung auf er
Talsperre
Verbot des Angelns an Badeplätzen im Umkreis von 50m auf der
Wasserfläche vom 01.05. bis 01.10.
Schonzeit für Hecht vom
15.02. - 30.04.
Schonzeit für Zander vom
01. April - 31.05.
Zum Zwecke der Fischereiausübung dürfen
nicht betreten werden:
- Stellen an befestigten Uferwegen, deren Pflaster oder Steinschüttungen
insbesondere durch fehlende oder aus dem Verbund gelockerte Steine beschädigt
sind.
- Bootsstege und Segelboothäfen mit den dazugehörigen abgegrenzten
Uferflächen
- die zum Rasten, Zelten oder Baden kenntlich gemachten Stellen
- die Kalberschnacker Brücke
- die Sperrmauer
- die Uferflächen und Anlagen am ostwärtigen Ufer auf einer Länge von
2100m und am westlichen Ufer auf einer Länge von 3000m oberhalb der
Sperrmauer.
Sonstige Bestimmungen sind dem Angelschein zu entnehmen.
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Biggetalsperre
incl. Olper Vorbecken
Ruhrverband, Forsten und Ökologie
Ganzjährig geöffnet
Bedingungen:
2 Angeln + 1 Köderfischsenke 1 x 1m erlaubt
Angelstrecke auf der Rückseite des Erlaubnisscheins abgebildet
Lagern, Grillen, Feuer, Zelten verboten
Boote außerhalb der ausgewiesenen Liegeplätze lagern verboten
außerhalb der erlaubten Angelzeit die Talsperre mit Booten befahren
verboten
Verbot des Angelns mit Blinkern, Spinnern und Systemen ohne Stahl- oder
Kevlarvorfächer
höchstens 3 Forellen pro Angeltag, gefangene Fische dürfen nicht
verkauft werden
Erlaubnisschein berechtigt nicht zum Befahren der für den Anliegerverkehr
freigegebenen Wege
mit Booten sind folgende Abstände
einzuhalten:
- von Wasserbauwerken 50m
- Anlegestellen und Uferflächen 25m
- Bojenketten 10m
Angelzeit von 1 Stunde vor Sonnenaufgang
bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang
in der Zeit vom 1.6. - 30.9. ist das Nachtangeln erlaubt (nicht vom Boot
aus)
Eisangelverbot und Verbot des Angelns vom Boot bei Eisbildung auf der
Talsperre
Verbot des Angelns an Badeplätzen im Umkreis von 50m auf der
Wasserfläche vom 01.05. bis 01.10.
Schonzeit für Hecht vom
15.02. - 30.04.
Schonzeit für Zander vom 01.04. - 31.05.
Mindestmaß für Forellen ist 50cm (Olper Vorbecken 25cm)
Zum Zwecke der Fischereiausübung dürfen
nicht betreten werden:
- Stellen an befestigten Uferwegen, deren Pflaster oder Steinschüttungen
insbesondere durch fehlende oder aus dem Verbund gelockerte Steine beschädigt
sind.
- Bootsstege und Segelboothäfen mit den dazugehörigen abgegrenzten
Uferflächen
- die zum Rasten, Zelten oder Baden kenntlich gemachten Stellen
- der Hauptdamm und beide Ufer zwischen Hauptdamm u. d. davorliegenden
Bojenketten
- die Vordämme und jeweils beide Ufer 50m talauf- und talabwärts
- das Biggekraftwerk
- Brückenbauwerke u. d. Schwemmgutsperre am Einlauf der Bigge und beide
Ufer 15m talauf- und talabwärts
- die Ufer zwischen der Listersperrenmauer und der unterhalb liegenden
Bojenkette
- das Betriebsgelände des RV in Hohenhagen und das zwischen diesem
Gelände und dem Yachtclub Lister liegende Ufer
- die Uferfläche 20m östlich und 20m westlich der Pumpenanlage der
Kreiswasserwerke Olpe
Sonstige Bestimmungen sind dem Angelschein zu entnehmen.
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Sorpetalsperre
Ruhrverband, Forsten und Ökologie
Ganzjährig geöffnet
Bedingungen:
2 Angeln + 1 Köderfischsenke 1 x 1m erlaubt
Angelstrecke auf der Rückseite des Erlaubnisscheins abgebildet
Lagern, Grillen, Feuer, Zelten verboten
Verbot des Angelns mit Blinkern, Spinnern und Systemen ohne Stahl- oder
Kevlarvorfächer
höchstens 3 Forellen pro Angeltag, gefangene Fische dürfen nicht
verkauft werden
Schleppangeln vom 01.12.-15.03.
Erlaubnisschein berechtigt nicht zum Befahren der für den Anliegerverkehr
freigegebenen Wege
mit Booten sind folgende Abstände
einzuhalten:
- von Wasserbauwerken 50m
- Anlegestellen und Uferflächen 25m
- Bojenketten 10m
Angelzeit von 1 Stunde vor Sonnenaufgang
bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang
in der Zeit vom 01.06. - 30.09. ist das Nachtangeln erlaubt (nicht vom Boot
aus)
Eisangelverbot und Verbot des Angelns vom Boot bei Eisbildung auf der
Talsperre
Verbot des Angelns an Badeplätzen im Umkreis von 50m auf der
Wasserfläche vom 01.05. bis 01.10.
Schonzeit für Hecht vom
15.02. - 30.04.
Schonzeit für Zander vom 01.04. - 31.05.
Mindestmaß für Forellen ist 50cm
Zum Zwecke der Fischereiausübung dürfen
nicht betreten werden:
- Stellen an befestigten Uferwegen, deren Pflaster oder Steinschüttungen
insbesondere durch fehlende oder aus dem Verbund gelockerte Steine beschädigt
sind.
- Anlegestellen (Bootsstege) für Boote und die dazugehörigen Uferflächen
- die zum Rasten, Zelten oder Baden kenntlich gemachten Stellen
- der Hauptdamm und die Ufer talaufwärts 100m auf der Nordwestseite und
250m auf der Südostseite
- der Vordamm und jeweils beide Ufer 50m talauf- und abwärts
- der Setmeckestollen sowie das Ufer 50m nördlich und südlich des
Stollens
- das Westufer des Vorbeckens von der Ameckerstrasse (Brücke) bis
einschl. der Erholungsanlage Amecke und das Ostufer bis zum Kilometerstein
0,2 an der L687
Sonstige Bestimmungen sind dem Angelschein zu entnehmen.
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Hennetalsperre
Ruhrverband, Forsten und Ökologie
Ganzjährig geöffnet
Bedingungen:
2 Angeln + 1 Köderfischsenke 1 x 1m erlaubt
Angelstrecke auf der Rückseite des Erlaubnisscheins abgebildet
Lagern, Grillen, Feuer, Zelten verboten
Verbot des Angelns mit Blinkern, Spinnern und Systemen ohne Stahl- oder
Kevlarvorfächer
höchstens 3 Forellen pro Angeltag, gefangene Fische dürfen nicht
verkauft werden.
Erlaubnisschein berechtigt nicht zum Befahren der für den Anliegerverkehr
freigegebenen Wege
mit Booten sind folgende Abstände
einzuhalten:
- von Wasserbauwerken 50m
- Anlegestellen und Uferflächen 25m
- Bojenketten 10m
Angelzeit von 1 Stunde vor Sonnenaufgang
bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang
in der Zeit vom 01.06. - 30.09. ist das Nachtangeln erlaubt (nicht vom Boot
aus)
Eisangelverbot und Verbot des Angelns vom Boot bei Eisbildung auf der
Talsperre
Verbot des Angelns an Badeplätzen im Umkreis von 50m auf der
Wasserfläche vom 01.05. bis 01.10.
Schonzeit für Hecht vom
15.02. - 30.04.
Schonzeit für Zander vom 01.04. - 31.05.
Mindestmaß für Forellen ist 50cm
Zum Zwecke der Fischereiausübung dürfen
nicht betreten werden:
- Stellen an befestigten Uferwegen, deren Pflaster oder Steinschüttungen
insbesondere durch fehlende oder aus dem Verbund gelockerte Steine beschädigt
sind.
- Anlegestellen (Bootsstege) für Boote und die dazugehörigen Uferflächen,
sowie Anlegestellen der Personenschifffahrt während der Betriebszeiten
- die zum Rasten, Zelten oder Baden kenntlich gemachten Stellen
- der Hauptdamm und die Ufer talaufwärts 150m auf der Nordseite und 100m auf der
Südseite
- der Vordamm und beide Ufer 50m talabwärts
- die zum Park des Hotel Hennesee-Residenz gehörende Uferfläche.
Sonstige Bestimmungen sind dem Angelschein zu entnehmen.
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Edersee
Naturpark
Kellerwald-Edersee
Angelbezirk:
Edertalsperre von der Brücke bei Herzhausen bis zur Sperrmauer
Bedingungen
- höchstens 2 Handangeln erlaubt
- keine weiteren Fanggeräte (außer beschränkte Nutzung des Senknetzes
1,25 x 1,25m zum Fang von Köderfischen für den täglichen eigenen Bedarf
ist gestattet)
- Schleppangeln mit muskelbetriebenen Boot vom 16.04.-31.01. gestattet
- In der Zeit vom 01.10.-31.01. ist das Schleppfischen von einem mit
Elektromotor angetriebenen Boot gestattet
- Verbot des Angelns mit lebendem Köderfisch
- tägliches Fanglimit: Hecht/Zander höchstens je 3 Stück
Beim Fischfang dürfen die Ufer, die durch
aufgestellte Warntafeln gekennzeichnet sind , nicht betreten werden.
Außerdem ist das Angeln von Brücken, Bootsanlegestegen und sonstigen
Bauwerken aus sowie in den Seitenbächen, in den Vorbecken bei Niederwerbe
und im Banfeteich, im Rehbachteich sowie in Naturschutz- und
Fischschongebieten verboten.
Der Stauraum darf beim Absinken des Wasserstandes mit Kraftfahrzeugen
nicht befahren werden.
Angelzeit von Sonnenaufgang bis Mitternacht
Bei starkem Ansinken das Wasserstandes in
der Talsperre kann die Angelfischerei vorrübergehend mit Zustimmung der
Fischereiaufsichtsbehörde gesperrt werden.
Ein Anspruch auf Erstattung der Erlaubnisscheingebühr kann hieraus nicht
abgeleitet werden.
Während der Hechtschonzeit (01.02.-15.04.) ist die Verwendung von
Raubfischangeln, Spinnangeln und der Köderfischsenke untersagt
Sonstige Bestimmungen sind dem Angelschein zu entnehmen.
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Rhein
in NRW
Rheinfischereigenossenschaft; Petrusstrasse 20; 53639
Königswinter
Ganzjährig geöffnet
Bedingungen:
1 Flugangel mit 2 Haken oder 1 Spinnangel oder 2 Handangeln mit je 1 Haken
Gewässerstrecke: Rheinstrom im Land NRW
- rechtes Ufer von km 639,27 bis km 857,70
- linkes Ufer von km 642,23 bis km 862,90
- alle Nebengewässer sind ausgenommen
beim Fischfang dürfen keine Fahrzeuge verwendet werden
Fangbegrenzungen:
Aale, Forellen, Hecht, Karpfen, Zander höchstens 3 Stück
Köderfischsenke, lebende Köderfische und Setzkescher
verboten
Sonstige Bestimmungen sind dem Angelschein zu entnehmen.
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Die o.g
Informationen sind lediglich Hinweise und keinesfalls rechtsverbindlich!
Entscheidend sind die jeweiligen Ausführungen der
Fischereirechtsinhaber, die sich in der Regel auf den Erlaubnisscheinen
befinden.
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